Produkteregister Chemikalien RPC
Im Produkteregister Chemikalien (RPC) können Unternehmen neue Produkte eintragen. Im Bereich Dünger bedeutet dies, neue Produkte zu melden, anzumelden oder ein Gesuch um Bewilligung für ihr Inverkehrbringen einzureichen.
Die folgenden Produktegruppen sind zurzeit im Produkteregister Chemikalien aufgeführt:
- chemische Zubereitungen
- alte Stoffe
- Biozidprodukte
- parallelimportierte Pflanzenschutzmittel
- Dünger
Zur Erfassung von neuen Düngern ist ein Benutzerhandbuch (PDF, 1 MB, 28.04.2020) vorhanden.
Erinnerung: Nicht anmeldepflichtige Dünger (einschliesslich solcher, die eine Meldung gemäss Art. 48 ChemV benötigen) werden nicht vom BLW überprüft. Die Unternehmen, die die Daten eintragen, sind alleine für die Konformität, die Qualität und die Vollständigkeit der Daten verantwortlich.
Neue Benutzer: Vertriebsunternehmen oder Hersteller: Jede Person oder jedes Unternehmen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz, die oder das Dünger herstellt, produziert oder importiert.
Um den Zugriff auf den zugangsgesicherten Bereich des Produkteregisters Chemikalien (RPC) für einen Hauptbenutzer zu beantragen, braucht es diese drei Schritte:
- Die Person, die den Systemzugriff beantragen möchte, eröffnet zuerst ein persönliches Benutzerkonto (mit ID und Passwort) auf der RPC-Einstiegsseite. Beachten Sie dabei diese Anweisungen (PDF, 295 kB, 15.02.2021).
- Nach der Erstellung des Kontos füllen Sie dieses Formular (PDF, 238 kB, 15.02.2021) aus und senden Sie es per E-Mail an cheminfo@bag.admin.ch oder per Post an die Anmeldestelle Chemikalien, BAG, CH-3003 Bern.
- Sobald das Formular bei der zuständigen Behörde eingegangen ist, wird Ihr Konto (Benutzer) mit Ihrer Firma verknüpft. Die Rechte werden dem neuen Hauptbenutzer bzw. seinem bereits existierenden Konto zugewiesen.
Der neue Benutzer wird anschliessend per E-Mail informiert, dass sein Zugang zum betreffenden RPC-Bereich aktiviert wurde und dass er neue Produkte erfassen oder Produkte verwalten kann, die bereits gemeldet, angemeldet oder bewilligt sind.
Der Hauptbenutzer hat das Recht, einen Zugang für einen oder mehrere Unterbenutzer zu beantragen. Dieses Vorgehen ist notwendig, wenn die Zusammensetzung des Düngers vertraulich ist. Unterbenutzer haben die Möglichkeit Daten ins Produkteregister einzutragen, ohne dass der Hauptbenutzer oder andere Unterbenutzer die vertraulichen Informationen zur Zusammensetzung einsehen können.
Die Eröffnung eines Unterbenutzerzugangs für den autorisierten Bereich des Produktregisters erfolgt wie oben beschrieben. Bitte verwenden Sie dazu dieses Formular (PDF, 244 kB, 15.02.2021).
Per Mail wird dann der neue Unterbenutzer und dessen Hauptbenutzer informiert, dass sein Zugang jetzt aktiv ist und dass er vertrauliche Düngerdaten erfassen kann.