Im Produkteregister Chemikalien (RPC) können verschiedene Produktegruppen eingetragen werden. Im Bereich Dünger bedeutet dies, ein Produkt zu registrieren, ein Gesuch um Bewilligung zu stellen oder Gesuche um Erneuerungen sowie Änderungen nach Düngerverordnung DüV einzureichen. Weiter kann auch die Meldung nach Chemikalienverordnung ChemV erfasst werden.
Um einen Dünger im Produkteregister (RPC) eintragen zu können, benötigen Sie Zugriff auf den Bereich Dünger. Informationen in Bezug auf das Vorgehen für die Eröffnung eines Hauptbenutzer- oder Unterbenutzerkontos finden Sie auf der Website der gemeinsamen Anmeldestelle für Chemikalien unter folgendem Link: Benutzerkonten (Allg.) (admin.ch). Bei den Düngern können nur Hauptbenutzer einen Dünger registrieren oder ein Gesuch um Bewilligung für einen Dünger stellen. Hauptbenutzer sind Importeure, Inverkehrbringer oder Hersteller von Düngern, d.h. natürliche oder juristische Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz.
Ein Hauptbenutzer kann Zugang für einen oder mehrere Unterbenutzer beantragen. Dieses Vorgehen ist für den Fall, wenn die Zusammensetzung/Rezeptur des Düngers (Ausgangsmaterialien) vertraulich ist. Unterbenutzer können Daten ins Produkteregister eintragen, ohne dass der Hauptbenutzer oder andere Unterbenutzer die vertraulichen Informationen zur Zusammensetzung einsehen können.
Nur bewilligungspflichtige Dünger werden vom BLW beurteilt. Die Unternehmen sind bei registrierungspflichtigen Düngern selber für die Qualität, die Richtigkeit und die Vollständigkeit der im RPC eingetragenen Daten verantwortlich.
Zur Erfassung von neuen Düngern ist ein Benutzerhandbuch (PDF, 949 kB, 05.02.2024) vorhanden.