Zulassung von Düngern

Bei der Zulassung von Düngern wird unterschieden zwischen:

Alle bewilligungs- und anmeldepflichtigen Dünger müssen von den Unternehmen im Produkteregister Chemikalien (RPC) eingetragen werden. Die eingetragenen Daten werden vom BLW geprüft, bevor sie im Register veröffentlicht werden. 

Die nicht anmeldepflichtigen Dünger benötigen in bestimmten Fällen eine Meldung gemäss Chemikalienverordnung (ChemV), zum Beispiel, wenn sie eine gefährliche Substanz enthalten (vgl. Webseite der gemeinsamen Anmeldestelle Chemikalien). Diese Dünger benötigen eine Meldung mittels RPC. Die nicht anmeldepflichtigen Dünger, die keine Meldung gemäss ChemV benötigen, können auf freiwilliger Basis im RPC eingetragen werden. Die eingetragenen Daten werden in beiden Fällen nicht vom BLW geprüft, sondern direkt publiziert. Die Personen, die die Daten eintragen, sind für deren Qualität und Vollständigkeit verantwortlich.

Änderung der Dünger-Verordnung ab 16. Juli 2022

Alternativ zur Kennzeichnung nach Artikel 23 und den Bestimmungen des WBF dazu, ist neu ab dem 16. Juli 2022 auch die Kennzeichnung von Düngern nach den Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/1009 zulässig (DüV, Art. 23a Kennzeichnung nach der Verordung (EU) 2019/1009).

Die neue Düngeprodukte-Verordnung der EU gilt ab dem 16. Juli 2022. Ab diesem Datum können Dünger in der Schweiz entweder mit einer Etikette gemäss den Anforderungen an die Kennzeichnung gemäss der neuen EU-Verordnung oder wie bisher gemäss den aktuellen Anforderungen der Dünger-Verordnung (DüV) und Düngerbuch-Verordnung (DüBV) in Verkehr gebracht werden. Mit der aktuellen Änderung der DüV werden die Anforderungen an die Kennzeichnung mit der EU harmonisiert. Dies ermöglicht den Handel mit nicht anmeldepflichtigen Düngern aus der EU auch weiterhin ohne Einschränkungen. Nicht anmeldepflichtige Düngern sind beispielsweise Mineral-, Spurennährstoff- und Kalkdünger, die einem Düngertypen der Düngerliste in Anhang 1 der DüBV entsprechen.

Für die Umsetzung der Anforderungen an die Kennzeichnung gemäss der neuen EU-Verordnung hat die EU einen Leitfaden erarbeitet, der unter dem folgenden Link heruntergeladen werden kann: EUR-Lex (europa.eu).

 
 

Weiterführende Informationen

Dokumentation

Anforderungen für die Zulassung von Düngern

Wegleitung Düngerrecht - Kennzeichnung von Düngern (PDF, 1 MB, 13.01.2021)Diese Wegleitung zeigt die inhaltlichen Anforderungen an Etiketten oder Verpackungs- und Sackaufschriften von Düngern konkret und anhand von Beispielen. Sie soll für die Inverkehrbringer von Düngern eine Hilfe darstellen, ihre Produkte korrekt zu kennzeichnen.

Vollzug

Analysehäufigkeit für Kompost und Vergärungsprodukte (PDF, 104 kB, 24.08.2022)Empfehlung des BLW erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem BAFU und den Kantonen

Mineralische Recyclingdünger

Schadstoffbelastung

Pflanzenkohle

Letzte Änderung 23.01.2023

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Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Schweiz
Tel.
058 463 83 85

Auskunft Dünger

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