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Veröffentlicht am 27. Mai 2025

Futtermittel

Futtermittel für Nutz- und Heimtiere setzen sich aus verschiedenen Stoffen und Produkten unterschiedlicher Herkunft zusammen, die auf vielfältige Weise verarbeitet wurden. Diese Produkte ‒ von Einzelfuttermitteln über Mischfuttermittel bis hin zu Futtermittelzusatzstoffen ‒ müssen die Sicherheit der Tiere sowie der Lebensmittel tierischen Ursprungs gewährleisten. Ihre Einfuhr unterliegt bestimmten Regeln und es fallen Grenzabgaben an.

Jemand wiegt Maiskörner in seinen Händen.

Futtermittelsicherheit

Die Futtermittel stehen am Anfang der Lebensmittelkette. Ihre Überwachung ist ausgesprochen wichtig für die Sicherheit von Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Der Futtermittelkontrolleur von Agroscope entnimmt aus einem Sack eine Futterprobe.
Im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) kontrolliert die Amtliche Futtermittelkontrolle (AFK) von Agroscope landesweit Futtermittel und Unternehmen. Agroscope ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die landwirtschaftliche Forschung.

Registrierung von Futtermittelunternehmen

Personen oder Unternehmen, die Futtermittel herstellen, verarbeiten, importieren, lagern, vertreiben oder transportieren wollen, müssen je Art der verwendeten Futtermittel für die Registrierung oder Zulassung gemeldet sein. Das Antragsformular für Futtermittelbetriebe/ -personen kann auf der Webseite der AFK heruntergeladen werden.

Einzelfuttermittel

Einzelfuttermittel dienen der Deckung des Ernährungsbedarfs von Tieren. Wenn sie im «Katalog der Einzelfuttermittel» der Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV, Anhang 1.4) aufgeführt sind, unterstehen sie keiner Zulassungs- oder Registrierungspflicht.

Wenn ein Futtermittelunternehmen andere Einzelfuttermittel in Verkehr bringen will, so muss es sie melden. Das Formular für die Meldung eines neuen Einzelfuttermittels kann auf der Webseite der AFK heruntergeladen werden.

Import von Futtermitteln

Damit ein Futtermittel bei der Einfuhr ordnungsgemäss abgefertigt und in den Verkehr gebracht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Futtermittelzusatzstoffe

Futtermittelzusatzstoffe werden Futtermitteln oder dem Wasser zugesetzt und erfüllen bestimmte Funktionen. Sie können zum Beispiel:

  • den spezifischen Ernährungsbedarf der Tiere decken;
  • die Tierproduktion positiv beeinflussen;
  • das Tierwohl positiv beeinflussen;
  • die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv beeinflussen.

Um Futtermitteln beigemischt werden zu können, müssen die Zusatzstoffe zugelassen sein. Die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe sind in der FMBV, Anhang 2 oder in den auf der Webseite der AFK veröffentlichten Listen der bewilligten Futtermittelzusatzstoffe unter den Bezeichnungen 2.4a bis 2.4e und 2.5 aufgeführt.

Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Gesuche für die Zulassung von neuen Futtermittelzusatzstoffen müssen den Anforderungen von der Futtermittel-Verordnung (FMV, Art. 27) und von der FMBV, Anhang 5 entsprechen.

Gesuche, die zuhanden der Europäischen Union (EU) vorbereitet wurden, können unverändert in der Schweiz eingereicht werden, sofern sie in einer der Landessprachen oder auf Englisch verfasst sind. Wurde der Zusatzstoff bereits in der EU bewilligt, findet ein vereinfachtes Verfahren Anwendung, wenn die Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dem Gesuch beigelegt ist.

Die Antragsformulare für Futtermittelzusatzstoffe können auf der Webseite der AFK heruntergeladen werden.

Häufige Fragen

Weiterführende Informationen

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Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Genetische Ressourcen, Produktionssicherheit und Futtermittel
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern