Sicherheit in der Primärproduktion
Die Primärproduktion umfasst die unterschiedlichen Formen der pflanzlichen und tierischen Produktion. Von Primärprodukten, die zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel bestimmt sind, darf keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier ausgehen. Alle Akteure entlang der Lebensmittelkette müssen Verantwortung übernehmen, um die Sicherheit der Primärprodukte zu gewährleisten und das Risiko einer Kontamination unter Kontrolle zu halten.

Die Primärproduktion in der Lebensmittelkette
Im Lebensmittelrecht bezeichnet die Primärproduktion den Anbau von Pflanzen sowie die Aufzucht und Haltung von Nutztieren, die für die Herstellung von Lebens- und Futtermitteln bestimmt sind.
Sie umfasst die unterschiedlichen Formen der «klassischen» Landwirtschaft (Ackerkulturen, Gemüseanbau, Milchkuhhaltung, Geflügelhaltung, etc.) sowie die Pilzproduktion, die Bienenzucht und die Aquakultur (Haltung von Wassertieren und Algenproduktion). Auch das Jagen, das Fischen und das Ernten wild wachsender Erzeugnisse zählen zur Primärproduktion.
Sichere Lebensmittel nur durch Zusammenarbeit
Nicht deklariertes Pferdefleisch in Fertig-Lasagnen, Dioxin im Hühnerei, pathogene Bakterien auf Sprossen: Plötzlich erscheint ein neuer Lebensmittelskandal in den Medien. Es gibt aber auch Probleme, die keinen Skandal auslösen: Campylobacter auf dem Poulet, Betrug bei der Deklaration der Herkunft oder Mykotoxine in Getreide.
Die Lebensmittelsicherheit tangiert viele Bereiche. Die Primärproduktion ist dabei häufig betroffen und wirkt an der Lösung der Probleme mit.
Auf Ebene der Bundesverwaltung arbeitet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) deshalb eng mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) zusammen.
Wenn die Sicherheitsprobleme mit dem Vorhandensein von Kontaminanten in der Umwelt (wie Dioxine, PCB, PFAS etc.) zusammenhängen, sind auch weitere Bundesämter mit eingebunden.
Im Rahmen der Strategie Lebensmittelkette koordiniert der Bund gemeinsam mit den zuständigen kantonalen Behörden verschiedene Aspekte der Sicherheit entlang der Lebensmittelkette.
Der mehrjährige nationale Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (MNKP) und der Jahresbericht des MNKP sind wichtige Bausteine dieser Koordination. Sie beschreiben die amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette.
Risiken identifizieren
Es gibt zahlreiche schädliche Stoffe und Krankheitserreger in unserer Umwelt. Erst ab einer bestimmten Menge werden sie problematisch für die Gesundheit. Das Risiko hängt davon ab, wie gefährlich ein Stoff ist (Gefahr) und wie stark man ihm ausgesetzt ist (Exposition).
Das Risiko lässt sich also als Produkt aus Gefahr und Exposition darstellen:
Risiko = Gefahr x Exposition
Ein sehr gefährlicher Stoff in winziger Menge kann ein geringeres Risiko darstellen als ein weniger gefährlicher Stoff in grosser Menge.
Die Produktionsmittel, von denen spezifische Risiken ausgehen, wie etwa Pflanzenschutzmittel, Dünger oder Tierarzneimittel, werden direkt zum Zeitpunkt der Zulassung bewertet. Betriebe der Primärproduktion müssen sie korrekt anwenden, um jedes Risiko einer Kontamination ihrer Produkte zu vermeiden.
Kontrolle der Sicherheit in der Primärproduktion

Der Bund legt in den Verordnungen Anforderungen an die Hygiene in der Primärproduktion fest. Die Kantone kontrollieren die Einhaltung dieser Anforderungen. Diese Hygienekontrollen werden mit den Veterinärkontrollen und den Kontrollen im Zusammenhang mit den Direktzahlungen koordiniert, um Doppelkontrollen zu vermeiden.
Die Kantone kontrollieren ausserdem, dass die in Verkehr gebrachten Lebensmittel die zulässigen Höchstwerte für Rückstände von Pestiziden und anderen Kontaminanten einhalten.