Gestützt auf Art. 45a des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 (TSG, SR 916.40) beteiligt sich der Bund an den Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Die Beiträge werden von der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank (TVD; identitas AG) an die Rinder-Geburtsbetriebe und die Schlachtbetriebe aufgrund der Tierverkehrsmeldungen treuhänderisch ausbezahlt. Zurzeit gelten folgende Ansätze (vgl. Verordnung vom 10. November 2004 über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten; SR 916.407):
Geburt Rind: CHF 25.-
Geburt Schaf oder Ziege: CHF 4.50
Schlachtung Rind: CHF 25.-
Schlachtung Schaf oder Ziege: CHF 4.50
Schlachtung Schaf oder Ziege: CHF 4.50
Schlachtung Schwein: CHF 4.50
Schlachtung Equide: CHF 25.-
Schlachtung Geflügel: CHF 12.- pro Tonne Lebendgewicht.
Die Verknüpfung der Entsorgungsbeiträge an die Meldungen der TVD bildet das Rückgrat des Anreizsystems und führt beim Rindvieh und den Equiden zu einer zuverlässigen Rückverfolgbarkeit der Tiere von der Geburt bis zur Schlachtung.