Strategie Antibiotikaresistenzen

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Was macht die Landwirtschaft gegen Antibiotikaresistenzen?

Zusammenarbeit zwischen Tierhaltende und Tierärzteschaft

Die Schweizerische Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) wurde vom Bund unter Einbezug der relevanten Akteure erarbeitet und vom Bundesrat Ende 2015 verabschiedet. Der Einbezug der Tierärzteschaft sowie der landwirtschaftlichen Branchen motivierte diese aktiv zu werden und eigene Initiativen umzusetzen. Damals wurde diskutiert, dass die Tierärztin oder der Tierarzt nicht nur zur Behandlung kranker Tieren gerufen wird, sondern dass eine neue Zusammenarbeit zwischen Tierarzt und Bauer langfristig mehr bringen würde. Eine Umfrage zeigte auf, dass eine Mehrheit der Bäuerinnen und Bauern erwartete, dass die Tierärztin oder der Tierarzt die Tierhaltenden auf Gesundheitsprobleme im Bestand aufmerksam machen sollte. Umkehrt gingen die Tierärztinnen und Tierärzte davon aus, dass der Tierhaltende sie auf Gesundheitsprobleme hinweist. Die Bestandesbetreuung entspräche dieser neuen Zusammenarbeit.

Senkung in Antibiotikaverkauf

Die Verkaufszahlen der Antibiotika sind in den letzten 10 Jahren um etwas mehr als 50% zurückgegangen. Der Schluss, dass einzig die neue Zusammenarbeit zwischen Landwirtin bzw. Landwirt und Tierarzt mittels Bestandesbetreuung zu diesem Ergebnis geführt hat, wäre aber falsch. Ein Teil dieses Erfolgs ist auf die sachgemässe Anwendung der Antibiotika durch die Tierärzte zurückzuführen sowie auf die rechtlichen Einschränkungen zur Abgabe von Antibiotika an den Tierhaltenden auf Vorrat.

Bestandensbetreuung weiterhin fördern

Die relevanten Akteure der tierischen Produktion in der Landwirtschaft sind daran, mit finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Landwirtschaft spezifische Programme im Bereich der Schweinemast, der Kälber- und Rindermast sowie bei der Milchproduktion umzusetzen. Das Gemeinsame all dieser Initiativen ist die Bestandesbetreuung, um die Tiergesundheit auf den Betrieben zu verbessern und um rentabler zu produzieren. Denn nur gesunde Tiere erbringen eine optimale Leistung. Landwirtinnen und Landwirt zur Teilnahme an solchen freiwilligen Programmen zu motivieren, ist schwierig, die Beteiligung an solchen Programmen liegt denn auch häufig hinter den Erwartungen zurück. Dies ist ein Hinweis, dass sich die neue Zusammenarbeit zwischen Tierärzteschaft und Tierhalternde noch nicht etabliert hat. Die Evaluation von StAR gibt Hinweise, dass mangelnde Ressourcen des Tierhalters ein Hindernis zur Durchsetzung der Bestandesbetreuung sind. Dies auch, weil Tierhaltende den Zahlen nicht trauen, dass die Bestandesbetreuung die tierische Produktion effizienter und rentabler macht. Notwendige und empfohlene Investitionen in die Tiergesundheit sowie Massnahmen, die viel Zeit beanspruchen, werden in der Regel zögerlich, wenn überhaupt, umgesetzt. Mit der Agrarpolitik 22+ soll deshalb die Tiergesundheit durch finanzielle Anreize gestärkt werden.

Nationale Forschungsprogramm

Das Nationale Forschungsprogramm "Antibiotika-Resistenz" (NFP 49) hatte den Auftrag, Methoden und Strategien für ein kontinuierliches Überwachungssystem zu entwickeln und eine Übersicht über die gegenwärtige Situation der Antibiotikaresistenz in der Schweiz bei Bakterien, die von Mensch und Tier, aus der Landwirtschaft, aus Lebensmitteln und aus der Umwelt herstammen, zu erstellen. Aus diesem Forschungsprogramm ist das Monitoring durch das Schweizerische Zentrum für Antibiotikaresistenzen (anresis) hervorgegangen.

Weitgehend unbekannt ist, in welchen Organismen und an welchen Orten Antibiotikaresistenzen entstehen sowie wie sich die Resistenzen zwischen der Umwelt, Tieren und Menschen ausbreiten.

Deshalb soll das öffentlich ausgeschriebene Nationale Forschungsprogramm „Antimikrobielle Resistenz“ (NFP 72) insbesondere die Kenntnisse über mögliche Ursprungsorte von Resistenzgenen und deren Übertragungsmechanismen verbessern, neue Schnelldiagnosetechniken entwickeln sowie Interventionsmassnahmen vorschlagen. Dazu verfolgt es einen ganzheitlichen, disziplinenübergreifenden One-Health-Ansatz.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 29.04.2021

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