Eine Tierhaltung, welche die Ansprüche der Nutztiere noch stärker berücksichtigt, fördert der Bund durch die beiden Tierwohlprogramme innerhalb den Direktzahlungen:
- „Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS-Programm)
- „Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS-Programm)
Die Teilnahme an den Programmen ist für die Landwirte nicht obligatorisch.
Auslauf im Freien
Ohne Auslauf im Freien müssen die Nutztiere rund um die Uhr die Stallluft einatmen, die sehr oft erheblich mit Ammoniak und anderen Schadstoffen belastet ist. Die Schleimhäute der Tiere werden dadurch gereizt und in der Folge in ihrer Funktion beeinträchtigt. Somit können Krankheitserreger leichter in den Körper eindringen. Wenn die Tiere erkranken, müssen sie gegebenenfalls mit Medikamenten (u.a. Antibiotika) behandelt werden.
Beim Auslauf im Freien können die Nutztiere eine mit weniger Schadstoffen belastete Luft einatmen, was sich positiv auf die Schutzfunktion der Schleimhäute auswirkt. Zudem können die Tiere vom Sonnenlicht profitieren. Dieses ermöglicht – auch wenn es diffus ist – die körpereigene Synthese von Vitamin D. Jeder Antibiotika-Einsatz, der durch gesundheitsfördernde Massnahmen, wie beispielsweise Auslauf im Freien, vermieden werden kann, unterstützt die Strategie gegen Antibiotika-Resistenzen (StAR).
Für Tiere, die im Stall angebunden gehalten werden, ist der Auslauf besonders wichtig, damit sie auch ihre Bedürfnisse hinsichtlich Bewegung, Körperpflege und Sozialkontakte befriedigen können.