Insekten

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Mit dem Inkrafttreten des neuen Lebensmittelrechts am 1. Mai 2017 werden drei Insektenarten als Lebensmittel zugelassen.

Diese Situation stellt für Landwirtschaftsbetriebe eine Chance zur Diversifizierung dar, auch wenn es noch viele offene Fragen gibt im Zusammenhang mit dem Produktionssystem. Es besteht die Möglichkeit von Investitionskrediten für eine Diversifizierung des Landwirtschaftsbetriebs mit der Insektenproduktion, gestützt auf Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe c bzw. Absatz 2 Buchstabe d des Landwirtschaftsgesetztes (LwG, SR 910.1).

Interessierte Landwirtinnen und Landwirten müssen sich bei den für Investitionskredite zuständigen Stellen ihres Kantons melden. Solche Kredite kommen nur in Frage, wenn gemäss Raumplanung der vorgesehene Umbau in der landwirtschaftlichen Zone bewilligungsfähig ist.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat technische Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion von Insekten sowie ein Informationsschreiben publiziert, in welchem die als Lebensmittel zugelassenen Insektenarten sowie die Voraussetzungen für ihre Produktion und Vermarktung beschrieben sind.

Darin finden Sie Informationen über:

-        die Anforderungen an die Primärproduktion

-        die Registrierungs-, Melde- und Bewilligungspflicht

-        die Hygieneanforderungen an die Primärproduktion

-        die Fütterungsanforderungen in der Insektenzucht

-        den Einsatz von Tierarzneimitteln

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 25.05.2023

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