Am 21. Mai 2014 wurde der Nationale Massnahmenplan für die Bienengesundheit in Erfüllung der Motion der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie NR (13.3372) vom Bundesrat verabschiedet. Die hohen Winterverluste, auch Bienensterben genannt, waren der Auslöser für den Entscheid des Bundesrats, gezielt Massnahmen zur Förderung der Bienengesundheit zu ergreifen und die Forschung für eine nachhaltige Gesundheit der Bienen unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Anstrengungen voranzutreiben.
Der Massnahmenplan hielt fest, dass im Bereich Bienengesundheit aufgrund früherer Aufträge des Parlaments bereits zahlreiche Massnahmen in Kraft sind. Er fasste den aktuellen Stand der geltenden Vorschriften sowie der Kontroll- und Forschungsarbeiten, die der Förderung der Bienengesundheit dienen, zusammen.
Zusätzlich wurden vier Sofort-Massnahmen vorgeschlagen: der „Blühstreifen“ als Biodiversitätsförderfläche, die Einführung risikomindernder Techniken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Erweiterung der Anforderungen an die Bewertung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Bienen und anderen Bestäuber und die Beteiligung an der Entwicklung neuer Testverfahren. Für weitere Massnahmen wurden Abklärungen verlangt, um deren Effektivität zur nachhaltigen Förderung der Bienengesundheit und ihre Praxistauglichkeit zu prüfen.
Der Bundesrat beauftragte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement fürs Innern (EDI) und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die Weiterentwicklung der Massnahmen zu prüfen (Bundesratsbeschluss 21. Mai 2014).
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Letzte Änderung 11.10.2023
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