Der Bundesrat hat am 1. April 2020 Massnahmen beschlossen, um die Agrarmärkte in der Folge der Corona-Krise zu stabilisieren. Einerseits will der Bundesrat die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen, andererseits einen Preiseinbruch auf den Märkten mit Folgen für die gesamte Wertschöpfungskette verhindern. Zudem entlastet er die Akteure der Fleischbranche mit längeren Zahlungsfristen und lockert vorübergehend die Bestimmungen für gewisse Kontrolltätigkeiten.
Abfederung wirtschaftlicher Folgen im Landwirtschaftsbereich
Letzte Änderung 01.04.2020