Der Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft genehmigte am 12. September 2024 die Änderung der Verordnung des BLW über die Festlegung von Perioden und Fristen sowie die Freigabe von Zollkontingentsteilmengen für die Einfuhr von frischem Gemüse und frischem Obst (VEAGOG-Freigabeverordnung).
Die Änderung betrifft den Anhang 1 dieser Verordnung, in der mehrere Gemüse Änderungen der effektiven Bewirtschaftungsperiode erfahren. Die Änderung wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten.