Gemeinsam in Richtung einer neuen Agrarpolitik 2030

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Die Erarbeitung der nächsten Agrarpolitik wurde aufgegleist. Basierend auf einem Auftrag des Parlaments schafft das BLW die Grundlagen für die nächste Agrarpolitik bis 2030 (AP30+). Die Arbeiten erfolgen unter engem Einbezug einer Begleitgruppe gemeinsam mit den Kantonen und verschiedenen Organisationen, die die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette breit abdecken. Der Bundesrat wird die Vorschläge zur künftigen Agrarpolitik voraussichtlich 2026 behandeln.

Die Arbeiten wurden im Anschluss an die Genehmigung des Postulatsberichts 20.3931/21.3015 zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik von Juni 2022 durch den Bundesrat lanciert. In diesem Dokument hat der Bundesrat anhand des Zukunftsbildes 2050 aufgezeigt, in welche Richtungen sich die Land- und Ernährungswirtschaft langfristig entwickeln soll, und vier strategische Stossrichtungen für die künftige Entwicklung der Agrarpolitik festgelegt. Im Rahmen der Prüfung des Berichts haben die beiden Räte die Motion 22.4251 «Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts » an den Bundesrat überwiesen.

Ganzheitlicher Ernährungssystemansatz
Der Postulatsbericht und die Motion 22.4251 bilden die Grundlage für die Entwicklung der Agrarpolitik 2030+. Im Mittelpunkt der künftigen Agrarpolitik soll ein ganzheitlicher Ernährungssystemansatz stehen. Dieser Ansatz umfasst alle Akteurinnen und Akteure der Wertschöpfungskette – von den Landwirtinnen und Landwirten über die Verarbeitung und den Detailhandel bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten. Weitere zentrale Punkte der Arbeiten sind die kohärente Weiterentwicklung der Agrarpolitik und der Schweizer Ernährungsstrategie, die Stärkung der Handelsbeziehungen zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung sowie ein zunehmend selbstverantwortliches Engagement der Branchen.

Die künftige Agrarpolitik soll insbesondere diese vier Aspekte behandeln:
a. Sicherstellung der Ernährungssicherheit auf Basis einer diversifizierten inländischen Nahrungsmittelproduktion mindestens auf aktuellem Niveau der Selbstversorgung;
b. Reduktion des ökologischen Fussabdrucks von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Konsum von Lebensmitteln; dabei sind die Importe mitzuberücksichtigen;
c. Verbesserung von wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft;
d. Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands.

Zwischenbilanz: ein Instrument zur Anpassung des Ambitionsniveaus
Parallel zur Erarbeitung von Massnahmen wird eine Zwischenbilanz zur bisherigen Zielerreichung erstellt. Darin wird der Handlungsbedarf in Bezug auf die einzelnen Ziele aus der parlamentarischen Initiative 19.475, der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 und aus dem Zukunftsbild 2050 analysiert. Die Zwischenbilanz umfasst Zielsetzungen, die die gesamte Wertschöpfungskette von der Landwirtschaft über die Verarbeitung und den Detailhandel bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten betreffen. Dadurch kann das Ambitionsniveau der künftigen Agrarpolitik je nach ermitteltem Handlungsbedarf angepasst werden.

Das Projekt, das 2023 lanciert wurde, soll 2026 in die Vernehmlassung geschickt werden. Die Annahme der Botschaft durch den Bundesrat ist für 2027 mit Inkrafttreten am 1. Januar 2030 vorgesehen, auf Grundlage des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens 2030-2033.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 04.04.2024

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