Am 13. Juni 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative abgelehnt. Sie folgten damit den Empfehlungen des Bundesrats und des Parlaments. Weitere Informationen
Was will die Initiative?
Die Initiative will synthetische Pestizide in der Schweiz verbieten. Vom Verbot betroffen wären die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion und die Verarbeitung von Lebensmitteln, die Pflege von öffentlichen Grünanlagen und privaten Gärten sowie der Schutz von Infrastrukturen wie Bahngeleisen. Nicht erlaubt wäre zudem der Import von Lebensmitteln, die im Ausland mithilfe von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden oder solche enthalten. Spätestens nach zehn Jahren müsste das Verbot vollständig umgesetzt sein. Bis dann dürfte der Bundesrat Ausnahmen bewilligen, wenn die Landwirtschaft, die Bevölkerung oder die Natur massiv bedroht wären, zum Beispiel bei einer ausserordentlichen Versorgungsknappheit.
Was sagen Bundesrat und Parlament?
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Ein Verbot synthetischer Pestizide würde die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit in der Schweiz hergestellten Lebensmitteln schwächen und die Auswahl an importierten Lebensmitteln reduzieren. Bei der Lebensmittelproduktion würde es schwieriger, die Hygienevorschriften einzuhalten. Bundesrat und Parlament nehmen die Anliegen der Initiative bereits mit diversen Massnahmen auf, ohne aber den Handlungsspielraum für die Land- und Ernährungswirtschaft übermässig einzuschränken.
Häufige Fragen
Landwirtschaft
Pestizide werden eingesetzt, um Pflanzen, Tiere, Menschen und Materialien vor schädlichen oder unerwünschten Organismen und Krankheitserregern zu schützen. Damit Pestizide die Gesundheit und die Umwelt nicht belasten, müssen sie vor ihrem Einsatz geprüft und zugelassen werden. In der Landwirtschaft werden Pestizide einerseits zum Schutz der Pflanzen vor Unkräutern, Pilzkrankheiten und Insektenbefall eingesetzt. Anderseits werden sie auch zur Desinfektion beispielsweise von Melkanlagen benötigt. Auch in der biologischen Landwirtschaft werden Pestizide eingesetzt. Allerdings ist deren Auswahl stark eingeschränkt.
Ebenfalls finden sie in der Lebens- und Futtermittelindustrie Anwendung bei der Lagerung (zum Beispiel zur Bekämpfung von krankheitsübertragenden Ratten und Mäuse) und Verarbeitung (zum Beispiel Desinfektion) von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, um Hygienevorschriften und damit die Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben einzuhalten.
Pestizide werden auch von der öffentlichen Hand (z. B. Tiefbauämter, Stadtgärtnereien) und von Privatpersonen beim Unterhalt von privaten Gärten und öffentlicher Grünanlagen (z. B. Pärken) und bei der Behandlung von Infrastrukturen (z. B. Bahngeleisen, Unkrautregulierung zur Sicherung der Bahntrassen) eingesetzt.
Der Begriff «synthetische Pestizide» ist nicht gesetzlich definiert. Deshalb obliegt es dem Gesetzgeber, diesen Begriff zu definieren.
In der biologischen Landwirtschaft werden einige natürliche Pestizide eingesetzt, die durch chemische Synthese gewonnen wurden, weil sie in der Natur nicht in ausreichender Menge vorhanden sind. Es handelt sich dabei namentlich um Pheromone, die bei der Verwirrungstechnik gegen die wichtigsten Apfelschädlinge, den Apfelwickler und den Schalenwickler, eingesetzt werden. Wenn diese Pestizide nicht mehr verwendet werden dürfen, muss davon ausgegangen werden, dass es zu Schäden in Bio-Obstbaumanlagen und daher zu Ertragsverlusten kommt.
Der Bund sorgt heute gezielt dafür, dass weniger Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern eingesetzt werden. Er fördert Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz. Dazu leistet auch die Wissenschaft einen wichtigen Beitrag, indem sie zum Beispiel krankheitsresistente Pflanzen züchtet. Der Bund beteiligt sich an dieser Forschung und Züchtung.
Finanziell unterstützt werden auch Landwirtschaftsbetriebe, die auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten oder deren Einsatz reduzieren. Die Ertragsverluste und der Mehraufwand bei der mechanischen Unkrautbekämpfung werden so zum Teil kompensiert.
Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Förderung in Anspruch nehmen, nimmt stetig zu. Damit verbunden ist eine Abnahme der verkauften Menge an Pflanzenschutzmitteln, die ausschliesslich in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden dürfen. Produkte, die auch in der biologischen Landwirtschaft gebraucht werden dürfen, werden hingegen mehr verkauft.
Alle nicht chemischen Pflanzenschutzverfahren wären weiterhin erlaubt (z.B. mechanische Unkrautbekämpfung, Einsatz von Nützlingen gegen Schädlinge, Verwendung resistenter und toleranter Kulturpflanzensorten). Ebenfalls erlaubt wären Pestizide, die nicht synthetisch sind. Allerdings wird im Initiativtext nicht gesagt, was unter synthetischen Pestiziden zu verstehen ist. Welche nicht-synthetische Pestizide also vom Verbot ausgeschlossen wären, hängt von der Definition des Begriffs «synthetische Pestizide» ab, die das Parlament nach der Annahme der Initiative im Gesetz festlegen müsste. In der geltenden Gesetzgebung und in den Standards für landwirtschaftliche Produktionssysteme (z. B. für die biologische Landwirtschaft), die national und international zum Einsatz kommen, werden weder «synthetisch» noch «synthetische Pestizide» klar definiert.
Grundsätzlich ist die Umstellung auf eine ausschliesslich biologische Landwirtschaft in der Schweiz möglich. Für die Viehwirtschaft auf Grünland wäre eine solche Umstellung mit weniger Aufwand verbunden als im Acker-, Obst-, Gemüse- und Weinbau. Der Anbau von gewissen Kulturen wie Raps, Zuckerrüben oder verschiedenen Gemüse- oder Obstkulturen ist ohne synthetische Pflanzenschutzmittel schwierig. Es ist davon auszugehen, dass der Anbau solcher Kulturen stark zurückgehen würde. Insgesamt würde auch die Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz generell zurückgehen. Eine Studie von Agroscope und der technischen Universität München zeigt auf, dass eine biologische Bewirtschaftung deutlich geringere Erträge erbringt als eine konventionelle Landwirtschaft. Im Ackerbau wird dieser Minderertrag für die Schweiz im Mittel auf 20% beziffert, er kann aber je nach Kultur und Jahr sehr unterschiedlich ausfallen.
Der Bund sorgt heute gezielt dafür, dass weniger Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern eingesetzt werden. Er fördert Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz. Dazu leistet auch die Wissenschaft einen wichtigen Beitrag, indem sie zum Beispiel krankheitsresistente Pflanzen züchtet. Der Bund beteiligt sich an dieser Forschung und Züchtung.
Finanziell unterstützt werden auch Landwirtschaftsbetriebe, die auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten oder deren Einsatz reduzieren. Die Ertragsverluste und der Mehraufwand bei der mechanischen Unkrautbekämpfung werden so zum Teil kompensiert. Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Förderung in Anspruch nehmen, nimmt stetig zu.
Bei einem vollständigen Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz würde ein Teil des schweizweiten Ertrags aufgrund des Befalls durch Schädlinge und Pflanzenkrankheiten sowie Unkrautkonkurrenz verloren gehen. Dieser Teil müsste durch Importe aus dem Ausland kompensiert werden. Doch verbietet die Initiative den Import von Erzeugnissen zu gewerblichen Zwecken, die mithilfe von synthetischen Pestiziden produziert werden. Das könnte die Import gewisser Lebensmittel erschweren. Modellberechnungen von Agroscope zeigen, dass wenn gut 70 bis 90% der offenen Ackerfläche in der Schweiz ohne Pflanzenschutzmittel bewirtschaftet würden, die landwirtschaftliche Produktion und der Selbstversorgungsgrad rückläufig wären.
Die biologische Landwirtschaft ist ebenfalls auf Pflanzenschutzmittel angewiesen. So ist auch in diesem Produktionssystem eine Kultur natürlicherweise dem Konkurrenzdruck durch Unkräuter und dem Befall durch Schädlinge und Krankheiten ausgesetzt. Allerdings ist die Auswahl an Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt. Die Erträge in der biologischen Landwirtschaft sind im Durchschnitt 20% niedriger als diejenigen der konventionellen Landwirtschaft, sie können aber je nach Kultur und Jahr sehr unterschiedlich ausfallen
Die Wissenschaft leistet einen wichtigen Beitrag, indem sie zum Beispiel krankheitsresistente Pflanzen züchtet. Der Bund beteiligt sich an dieser Forschung und Züchtung. Eine breite Palette von Verfahren und Technologien zur Bekämpfung und Regulierung von Schadorganismen kann zu einer Reduktion des chemischen Pflanzenschutzes beitragen. Der Bund beteiligt sich an dieser Forschung und Entwicklung. Viele dieser neuen Bekämpfungsmöglichkeiten sind allerdings noch nicht reif für einen möglichen Einsatz in der Praxis. Agroscope, das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung, hat mit der Verabschiedung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel einen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung eines nachhaltigen, risikoarmen Pflanzenschutzes gesetzt.

Umwelt
Pestizide werden nicht nur in der Landwirtschaft eingesetzt, sondern etwa auch von der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie (z.B. für die Hygiene bei der Lagerung und Verarbeitung), von der öffentlichen Hand (z. B. Tiefbauämter, Stadtgärtnereien für den Unterhalt öffentlicher Grünanlagen) und von Privatpersonen (z.B. für die Pflege von privaten Gärten).
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht seit 2008 jährlich die Statistik über den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Statistik über den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln im Zeitraum von 2008 bis 2019 veröffentlicht. Die insgesamt vermarktete Menge lag im Jahr 2019 unter 2000 Tonnen. Das sechste Jahr in Folge wurde weniger vom Herbizid Glyphosat verkauft. Gleichzeitig stieg das Verkaufsvolumen der Pflanzenschutzmittel, die im biologischen Landbau angewendet werden dürfen. Die zwei meistverkauften Wirkstoffe waren Schwefel und Paraffinöl, die sowohl in der biologischen als auch in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden können.
Einerseits gibt es für die Landwirtschaft, gleich wie für die anderen Wirtschaftsbereiche, Umweltvorschriften, die eingehalten werden müssen. Diese betreffen beispielsweise die Verwendung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln. Damit Landwirtinnen und Landwirte vom Bund Direktzahlungen erhalten, müssen sie weitere Umweltauflagen einhalten, die im sogenannten ökologischen Leistungsnachweis zusammengefasst sind. Dieser umfasst heute unter anderem Auflagen in den Bereichen Biodiversität, Pflanzenschutz und Düngung. Zusätzlich fördert der Bund spezifische Leistungen zugunsten der Landwirtschaft mit gezielten Förderbeiträgen. Solche gibt es beispielsweise für die Pflege von Biodiversitätsförderflächen, für den reduzierten Einsatz oder den Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln oder für emissionsmindernde Ausbringverfahren von Hofdüngern.
Die biologische Vielfalt in der Schweiz hat seit 1900 deutlich abgenommen. Die Wissenschaft, die Verwaltung, sowie die OECD und die Europäische Umweltagentur EUA weisen darauf hin, dass die bisherigen Instrumente und Massnahmen zwar teilweise erfolgreich, aber längst nicht ausreichend sind. Der Verlust an Lebensräumen und Artenvielfalt sowie die Verschlechterung der Lebensraumqualität konnte nicht gestoppt werden. Verantwortlich dafür ist jedoch nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch der Druck auf naturnahe Lebensräume durch Zersiedelung und Infrastrukturen.
Im Bereich Landwirtschaft wurde 2018 das agrarpolitische Flächenziel von 65‘000 Hektaren im Talgebiet erreicht; es wurden über 77’900 Hektaren als Biodiversitätsförderflächen (BFF) bewirtschaftet. Trotz steigender Beteiligung an den Förderprogrammen konnte der Rückgang der Biodiversität bisher nicht verhindert werden.

Gesundheit
Die Kantonschemikerprüfen Lebensmittel und untersuchen, ob die Vorgaben bei Lebensmitteln eingehalten werden – sowohl bei inländischer wie auch bei importierter Ware. Jedes Jahr wird eine Vielzahl von Lebensmittelproben auf Pflanzenschutzmittel kontrolliert. Sie übermitteln diese Analysen an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Auf dieser Grundlage führt das BLV schweizweite Bewertungen durch und erstellt jährlich einen zusammenfassenden Bericht.
Jeder Landwirt, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet braucht dafür eine Fachbewilligung. Die Fachbewilligung gilt als Nachweis für die nötigen Fachkenntnisse im Umgang mit Pflanzenschutzmittel. Pestizide können auch durch private Personen angewendet werden, allerdings ist die Produktauswahl eingeschränkt.
Bevor ein Pflanzenschutzmittel verwendet werden darf, muss es zugelassen werden. In einem strengen Zulassungsverfahren wird geprüft, ob das Produkt wirksam und gleichzeitig sicher für Mensch, Tier und Umwelt ist. Nach der Zulassung werden die Produkte regelmässig überprüft, ob sie die aktuellen Anforderungen weiterhin erfüllen.
Das BLW koordiniert als Zulassungsbehörde dieses Verfahren und arbeitet dabei eng mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), sowie der Forschungsanstalt Agroscope zusammen. Gestützt auf die Ergebnisse der Expertise dieser Ämter wird entschieden, ob die Anforderungen für eine Zulassung erfüllt sind oder nicht.
Pestizide (Pflanzenschutzmittel und Biozide) sind unterschiedlich giftig, die einen sind sehr toxisch, andere weniger. Dies wird bei der Zulassung von Pestiziden berücksichtigt. Grundsätzlich kommen Anwender*innen mit höheren Pestizidrückständen in Kontakt als Konsument*innen. So werden Vorschriften definiert, mit welchen die Gesundheit der Anwender*innen bestmöglich geschützt wird. Durch die Anwendung von Pestiziden können auf Lebensmitteln Rückstände nachgewiesen werden. Rückstände werden auch gesundheitlich beurteilt und reglementiert. Dabei wird der Rückstandshöchstgehalt (RHG) meistens viel tiefer angesetzt als der Gesundheitsschutz verlangen würde. Somit bedeutet eine Überschreitung des RHG keine Gesundheitsgefährdung, aber ist dennoch nicht erlaubt. Gemäss Monitoringdaten in der Schweiz werden > 99% der RHG in beliebten Lebensmitteln (z.B. Kartoffeln, Äpfeln) eingehalten. An das Trinkwasser haben wir noch viel höhere Erwartungen, so dass dort keine Rückstände von problematischen Pestiziden erwünscht sind.
Pestizide sind immer wieder wegen möglicher Wirkungen von Mehrfachrückständen (sogenannter Cocktail-Effekte) im Gespräch. Gemäss ersten Ergebnissen aus einer veröffentlichten Pilotstudie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA; April 2020) sowie einer Recherche des Swiss Centre for Applied Human Toxicology (SCAHT) im Auftrag des BLV gibt es aktuell keine Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung durch Mehrfachrückstände in Lebensmitteln.

Preise und Wirtschaft
Ein solches Importverbot würde den Grundsätzen des internationalen Handelsrechts (WTO-Recht) und den Handelsabkommen der Schweiz (mit der EU und anderen Partnerländern) widersprechen. Massnahmen wie ein Importverbot zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier oder von Pflanzen dürften in Ausnahmefällen zwar getroffen werden, die Anforderungen an solche Ausnahmen sind jedoch extrem streng. Bei einem pauschalen Importverbot besteht das Risiko, dass andere WTO-Mitglieder dieses als Verstoss gegen das internationale Handelsrecht beurteilen.
Die erschwerten Bedingungen für die Produktion und die Verarbeitung in der Schweiz sowie die verschärften Importauflagen würden dazu führen, dass die Lebensmittelpreise im Detailhandel steigen.
Einkaufstourismus wäre grundsätzlich möglich, denn die Einfuhr von Lebensmitteln zu privaten Zwecken, die mithilfe von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden oder solche enthalten, wäre nicht untersagt. Durch die erhöhten Anforderungen an die Produktion dürften die durchschnittlichen Lebensmittelpreise im schweizerischen Detailhandel steigen und damit könnte der Einkaufstourismus zunehmen.
Bei einer Annahme der Initiative würde die Versorgungssicherheit geschwächt. Wenn weniger Lebensmittel in der Schweiz hergestellt werden können, müssen mehr Produkte importiert werden. Doch verbietet die Initiative den Import von Erzeugnissen, die mithilfe von synthetischen Pestiziden produziert werden. Das könnte die Versorgungssicherheit noch mehr beeinträchtigen.
Es ist schwierig, die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in Zahlen auszudrücken. Die Annahme einer oder beider Initiativen dürfte jedoch die Rahmenbedingungen für den Anbau von Zuckerrüben, Ölsaaten, Obst, Kartoffeln und Beeren erheblich verschlechtern, weil es zu relativ hohen Ertragsausfällen kommen würde. Auch die Rohstoffimporte wären betroffen. Lebensmittelproduktionsstätten, die exotische Produkte wie beispielsweise Gewürze mit lokalen Produkten mischen, würden unter Druck geraten. Die Produktion der von der Schweizer Lebensmittelindustrie benötigten Gewürzmengen wäre entweder ohne synthetische Pflanzenschutzmittel unmöglich oder würde zu einem starken Kostenanstieg führen. Gewisse Rohstoffe, die «frei von synthetischen Pestiziden» sind, sind auf dem Weltmarkt kaum erhältlich. Nehmen wir als Beispiel bestimmte Gewürze wie Paprika oder Pfeffer, die als Zutaten für Fertigprodukte wie beispielsweise Chips verwendet werden.

Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 14.06.2021