AP 14-17

Agrarpolitik_Bund_Landwirt

Die Agrarpolitik wird auf eine neue Basis gestellt. Das eidgenössische Parlament hat die Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) in der Frühjahrssession 2013 bereinigt. In den Schlussabstimmungen sprach sich der Nationalrat mit 141 zu 41 Stimmen für die Vorlage aus, der Ständerat mit 40 zu 0 Stimmen.

Mit der AP 14-17 will der Bundesrat die Innovation in der Land- und Ernährungswirtschaft stärker unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter fördern. Kernelement ist das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Zur finanziellen Unterstützung der Landwirtschaft hat das Parlament für die Periode 2014 bis 2017 insgesamt 13,830 Milliarden Franken vorgesehen, 160 Millionen Franken mehr, als der Bundesrat beantragt hatte.

Mit der AP 14-17 hatte der Bundesrat in seiner Botschaft vom 1. Februar 2012 Massnahmen für die Umsetzung seiner langfristigen Strategie für eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und -versorgung vorgeschlagen. Für die Erschliessung der Marktpotenziale sind die Instrumente der Qualitäts- und Absatzförderung von zentraler Bedeutung. Ein gezielter Ausbau dieser Instrumente soll die Qualitätsstrategie unterstützen. Diese bildet, zusammen mit den Massnahmen im Bereich der Direktzahlungen, einen wesentlichen Bestandteil des Konzepts zur Umsetzung der Ernährungssouveränität. Parallel dazu sollen mit gezielteren Investitionshilfen die Produktionskosten gesenkt werden. Diese Vorschläge waren im Parlament weitgehend unbestritten. Abweichend zur bundesrätlichen Vorlage hat das Parlament insbesondere die teilweise Berücksichtigung der Inlandleistung bei der Zuteilung der Fleischzollkontingentsanteile sowie die Möglichkeit zur Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen für Futtergetreide beschlossen.

Mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem werden die Direktzahlungen klar auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Gemäss Botschaft des Bundesrates werden die heutigen tierbezogenen Beiträge vollumfänglich in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert. Diese werden flächenbezogen ausgerichtet, wobei auf dem Grünland die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere vorausgesetzt wird (Mindesttierbesatz). Der allgemeine Flächenbeitrag wird aufgehoben und die frei werdenden Mittel für die Verstärkung der zielorientierten Direktzahlungsinstrumente und die Übergangsbeiträge eingesetzt; mit den Übergangsbeiträgen soll ein sozialverträglicher Wechsel vom heutigen zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem sichergestellt werden. Nach intensiven Diskussionen hat das Parlament dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem ohne Abstriche zugestimmt. Ergänzend zum bundesrätlichen Vorschlag hat das Parlament einen zusätzlichen Beitrag für Betriebe mit einem hohen Anteil an Steillagen beschlossen. Bei den Eintretens- und Begrenzungskriterien sollen zudem die Anforderungen an die Ausbildung unverändert bleiben, die Beitragsabstufung nach Fläche weitergeführt und auf neu eingezontem Bauland keine Direktzahlungen ausgerichtet werden.

Das Parlament hat zudem die Verlängerung des GVO (gentechnisch veränderte Organismen-Moratoriums bis Ende 2017 beschlossen.

Die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014-2017 von insgesamt 13,830 Milliarden Franken teilen sich wie folgt auf die drei Zahlungsrahmen auf:

  • Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen: 798 Millionen Franken
  • Produktion und Absatz: 1 776 Millionen Franken
  • Direktzahlungen: 11 256 Millionen Franken

Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2013 die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) verabschiedet.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 06.01.2021

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