AP 14-17 - Botschaft

Mit der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) will der Bundesrat die Innovation in der Land- und Ernährungswirtschaft stärker unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter fördern. Kernelement der AP 14-17 ist das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Damit wird die Wirksamkeit und Effizienz der eingesetzten Mittel verbessert. Zur finanziellen Unterstützung der Landwirtschaft sind für die Periode 2014 bis 2017 insgesamt 13,670 Milliarden Franken vorgesehen.

Mit der AP 14-17 schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft vom 1. Februar 2012 Massnahmen für die Umsetzung seiner langfristigen Strategie für eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und -versorgung vor. Für die Erschliessung der Marktpotenziale sind die Instrumente der Qualitäts- und Absatzförderung von zentraler Bedeutung. Ein gezielter Ausbau dieser Instrumente soll die Qualitätsstrategie unterstützen. Parallel dazu sollen mit gezielteren Investitionshilfen die Produktionskosten gesenkt werden. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft im Hinblick auf kommende Marktöffnungen gesteigert.

Mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem werden die Direktzahlungen klar auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Um Transparenz und Klarheit zu schaffen, wird für jedes Ziel ein Instrument vorgeschlagen:

  • Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft;
  • Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln;
  • Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt;
  • Landschaftsqualitätsbeiträge zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften;
  • Produktionssystembeiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen (zum Beispiel Bio und Integrierte Produktion);
  • Ressourceneffizienzbeiträge zur Verbesserung der Ressourcen;
  • Übergangsbeiträge zur Gewährleistung einer sozialverträglichen Entwicklung.

Die heutigen tierbezogenen Beiträge sollen grösstenteils in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert werden. Die
Versorgungssicherheitsbeiträge werden flächenbezogen ausgerichtet, wobei auf dem Grünland die Haltung aufutterverzehrender Nutztiere voraus-gesetzt wird (Mindesttierbesatz). Der allgemeine Flächenbeitrag soll aufgehoben werden, weil er die Strukturentwicklung behindert und an keine spezifischen Auflagen geknüpft ist. Die frei werdenden Mittel werden für die Verstärkung der zielorientierten Direktzahlungsinstrumente und für die Übergangsbeiträge eingesetzt. In dem Ausmass, wie der Mittelbedarf bei den zielorientierten Instrumenten im Laufe der Zeit steigt, werden die Mittel für die Übergangsbei-träge reduziert. Mit den Übergangsbeiträgen soll ein sozialverträglicher Wechsel vom heutigen zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem sichergestellt werden.

Die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft sollen in den Jahren 2014-2017 auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden. Die für die vier Jahre vorgesehenen Mittel von insgesamt 13,670 Milliarden Franken teilen sich wie folgt auf die drei Zahlungsrahmen auf:

  • Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen: 638 Millionen Franken
  • Produktion und Absatz: 1 776 Millionen Franken
  • Direktzahlungen: 11 256 Millionen Franken

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen gleichzeitig mit den Zahlungsrahmen 2014-2017 auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden.

 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 28.11.2016

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