Jeweils in der zweiten Jahreshälfte müssen Landwirtinnen und Landwirte, die Spirituosen herstellen oder herstellen lassen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung eine Jahreserklärung über die Weitergaben und den Endvorrat ihrer Destillate einreichen. Das Ausfüllen und Versenden dieser Erklärung war bisher ausschliesslich auf Papierformularen und via Briefpostversand möglich. Ab sofort muss die Jahreserklärung über das Agrarportal agate.ch online ausgefüllt und versendet werden.
Jahreserklärung für Spirituosen
Letzte Änderung 15.02.2023
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