Interessierte Datenbezüger beantragen dazu beim BLW die Bereitstellung genau beschriebener Datenpakete. Den Bewirtschaftern wird diese Anfrage im Portal agate.ch angezeigt. Dort erhalten sie neben einer ausführlichen Beschreibung der angefragten Daten die Möglichkeit, ihre eigenen Daten selbst einzusehen.
Durch die Einwilligung zur Datenweitergabe erspart sich der Bewirtschafter die mehrfache Erfassung seiner Daten. Die Einwilligung kann jederzeit vom Bewirtschafter erteilt oder beendet werden.
Voraussetzung zur Nutzung
Bewirtschafter können mit ihrem bestehenden Agate-Zugang die Anwendung «Meine Agrardatenfreigabe» in der Übersicht der verfügbaren Agate-Anwendungen auswählen und damit Einwilligungen zur Datenweitergabe selbständig bearbeiten.
Datenbezüger benötigen einen gültigen Datenbezugsvertrag mit dem BLW, in dem die gewünschten Datenpakete und die Nutzung der Daten vereinbart ist. Liegt ein Vertrag vor, so erhält der Datenbezüger alle Angaben zum sicheren Zugang für den selbständigen Datenbezug.
Hier finden Sie Informationen zu
Datenbezüger können Bewirtschafterdaten aus den folgenden Teilnehmersystemen beantragen: AGIS, HODUFLU und Acontrol. Aus AGIS können Betriebsdaten (Person und Betrieb), Strukturdaten und Anmeldedaten ausgewählt werden. Aus HODUFLU ist eine Aufstellung der bestätigten Einzellieferungen vom aktuellen Kalenderjahr und dem Vorjahr erhältlich. Aus Acontrol sind nach Kontrollbereichen unterteilt Angaben zu Betriebskontrollen der letzten 3 Jahre mit Angabe der Kontrollresultate pro Prüfpunkt erhältlich.
AGIS: Verifizierte Daten: Wöchentlich aktualisiert sind Betriebsdaten zu Person, Betrieb, Beziehungen Betrieb zu anderen Betrieben. Jährlich aktualisiert für das laufende Jahr liegen im Januar Anmeldedaten vor. Strukturdaten werden jährlich aktualisiert und sind ab Mitte März jeweils mit Angaben für das vorhergehende Jahr verfügbar. Verifizierte Daten wurden durch das BLW auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüft. Provisorische Struktur- und Anmeldedaten: Diese Daten sind bereits im laufenden Erhebungsjahr verfügbar, sobald die Angaben in den Kantonssystemen erfasst und dem BLW übermittelt wurden. Provisorische Daten werden wöchentlich aktualisiert, liegen aber noch nicht vollständig zu allen Betrieben vor und sie werden nicht durch das BLW verifiziert.
HODUFLU: Täglich aktuell
Acontrol: Kontrollresultate des aktuellen Jahres und der letzten 3 Vorjahre ab dem Kontrollstatus «Ergebnisse freigegeben» werden wöchentlich aktualisiert.
Die Weitergabe von Bewirtschafterdaten durch das BLW an Dritte wird im Art. 27 Abs. 9 ISLV geregelt. Das Einverständnis der Bewirtschafter zur Datenweitergabe wird in der Anwendung «Meine Agrardatenfreigabe» abgefragt, die Einwilligung erfolgt durch den Bewirtschafter freiwillig.
Der Datenbezüger ist zum Schutz der erhaltenen Daten verpflichtet. Eine Weitergabe der Daten liegt in der Verantwortung des Datenbezügers.
Der Datenbezüger reicht mittels Antragsformular sein Gesuch zum Datenbezug beim BLW unter maf@blw.admin.ch ein. Der Antrag enthält neben Angaben zum Bezüger die gewünschten Datenpakete und den Verwendungszweck für die Daten. Mit der Eingangsbestätigung wird vom BLW die Gebühr für die Behandlung des Gesuchs in Rechnung gestellt. Nach Zahlung der Gebühr prüft das BLW den Antrag und sendet dem Antragsteller einen Vertrag zum Datenbezug. Trifft der Vertrag vom Datenbezüger unterschrieben im BLW ein, so erhält der Gesuchsteller seine Zugangsdaten für den selbständigen Datenbezug an der Schnittstelle.
Bewirtschafter können in agate.ch unter «Meine Agrardatenfreigabe» alle aktuell gültigen Datenanträge aufgelistet einsehen. Jeder Antrag enthält eine Beschreibung über den Antragsteller, den Verwendungszweck für die Daten und die Inhalte der angefragten Datenpakete. Bewirtschafter können pro Antrag ihre eigenen Daten abrufen. Eine Freigabe für einen Antrag kann täglich erteilt oder zurückgezogen werden. In einer Übersicht werden dem Bewirtschafter alle von ihm eingewilligten Datenanträge mit Einwilligungsdatum angezeigt.
Bewirtschafter finden in agate.ch unter «Meine Agrardatenfreigabe» eine Übersicht aller Datenanträge inkl. dem aktuellen Einwilligungsstatus zur Datenweitergabe. Für Rückfragen sind zu jedem Datenantrag unter «Details» die Kontaktangaben des jeweiligen Datenbezügers ersichtlich.
Für die Behandlung des Gesuchs zum Datenbezug, die Aufbereitung und die Zustellung der Daten entstehen Kosten, die dem Datenbezüger gemäss der BLW GebV in Rechnung gestellt werden.
Einmalig pro Gesuch: Behandlung erstes Gesuch CHF 1900, Folgegesuch CHF 700, fällig nach Einreichen des Gesuchs. Einmalig: Einrichtung des Datenabrufs / der Datenschnittstelle CHF 500, fällig mit jährlichen Kosten (s. u.). Jährlich: Betriebskosten des Datenabrufs CHF 200 Jährlich: Kosten für die periodische Aufbereitung der Daten, abhängig von der Anzahl Personen, die ihr Einverständnis zum Datenabruf gegeben haben. CHF 600-3200
Für Bewirtschafter entstehen durch die Benutzung der Anwendung «Meine Agrardatenfreigabe» in Agate und die Weitergabe der Daten keine Kosten.