Die Tierverkehrsdatenbank garantiert die Rückverfolgbarkeit von Schweizer Tieren und schafft mit dieser Transparenz Vertrauen bei Konsumentinnen und Konsumenten von Schweizer Fleisch.
Im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft vergibt die TVD Identitäten in Form eindeutig beschrifteter Ohrmarken an alle in der Schweiz gehaltenen Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und in Gehege gehaltenem Wild). Seit dem Jahr 2000 werden in der TVD alle Geburten, Standortwechsel und Schlachtungen von Tieren der Rindergattung registriert. Im Jahr 2011 wurde die Registrierungspflicht auf Equiden (Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel) ausgeweitet. Seit demselben Datum erfasst die TVD auch die Zugänge von Schweinen sowie deren Schlachtungen. Der nächste Ausbauschritt erfolgte Jahr 2014 mit der Erfassung der Schaf-, Ziegen- und Geflügelschlachtungen. Schliesslich werden seit 2016 die Einstallungen von Geflügel gefordert.
Diese Massnahmen im Zusammenhang mit der Tierrückverfolgbarkeit bieten den Veterinär– und Lebensmittelbehörden die Möglichkeit, im Ernstfall rasch angemessene Massnahmen zu ergreifen. Die Daten der TVD werden ausserdem für den Vollzug der landwirtschaftlichen Gesetzgebung verwendet, so zum Beispiel für die Zuteilung der Fleischimportkontingente aufgrund der Schlachtzahlen, für die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten oder für die Ausrichtung der tierbezogenen Direktzahlungen (vgl. GVE-Rechner).
Unter konsequenter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen können Zucht-, Produzenten- und Labelorganisationen sowie Tiergesundheitsdienste Einsicht in die TVD-Daten nehmen und diese verwenden.
Dank der mehrfachen Nutzung der Daten konnte die Qualität der TVD-Daten kontinuierlich gesteigert werden. Heute ist die TVD die zentrale Informationsquelle für Tierdaten.