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Veröffentlicht am 16. September 2026

Webanwendung digiFLUX

digiFLUX ist die Webanwendung zur Erfassung von Dünger, Kraftfutter und Pflanzenschutzmittel (PSM). Für Hof- und Recyclingdünger ist die Meldung seit Anfang September 2026 über digiFLUX erforderlich. Für Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Kraftfuttermittel kann digiFLUX kann seit Juli 2025 freiwillig genutzt werden. Die Webanwendung steht Akteurinnen und Akteuren aus der Landwirtschaft sowie aus weiteren Branchen zur Verfügung.

Ein Screenshot der Webseite digifflux.info wird auf einem Laptop angezeigt.

Was ist digiFLUX?

digiFLUX ist eine Webanwendung zur Erfassung von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen. digiFLUX wurde so konzipiert, dass allen Nutzerinnen und Nutzer ein passender Meldeweg zur Verfügung steht:

  • manuelle Einzelmeldung über die Benutzeroberfläche von digiFLUX
  • gesammelte Meldung über einen Datei-Upload
  • vollautomatisierte Meldung aus dem IT-System von Nutzerinnen und Nutzer über eine Schnittstelle

Für Hof- und Recyclingdünger ist digiFLUX ab September 2026 die Nachfolgelösung von HODUFLU und obligatorisch zu nutzen. Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Kraftfuttermittel können freiwillig in digiFLUX erfasst werden.

Es wird zwischen Meldungen zu Lieferungen und Meldungen zum Verbrauch unterschieden:

Lieferungen

Lieferungen von Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter an professionelle Verbraucherinnen und Verbraucher können vom Handel, also von der Abgeberin bzw. dem Abgeber, erfasst werden. Die Empfängerseite kann diese Lieferungen prüfen und bestätigen – bzw. auch ablehnen, sollte eine Lieferung fehlerhaft erfasst worden sein.

Verbrauch

Berufliche Verbraucherinnen und Verbraucher von Pflanzenschutzmitteln können zusätzlich zum Bestätigen der Lieferungen ihren jährlichen Verbrauch melden. Das betrifft z.B. Landwirtinnen und Landwirte, Gemeinden, Kantone, Golfplatzbetreibende, Gartenbau- oder Lohnunternehmen. Hierzu erfassen sie in digiFLUX einmal pro Jahr ihren Lagerbestand. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember.

Das Projekt Webanwendung digiFLUX

digiFLUX wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in enger Absprache mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern entwickelt. Ziel des Softwareprojekts ist, eine nutzerfreundliche Lösung für die Erfassung von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen zu entwickeln. Gleichzeitig soll damit die Digitalisierung in der Landwirtschaft unterstützt werden. digiFLUX wurde daher so konzipiert, dass die Software einen Beitrag zum sogenannten «Once-only Prinzip» leisten kann. Daten sollen dementsprechend von Nutzerinnen und Nutzern nur noch einmal erfasst jedoch mehrfach verwendet werden können. Dabei gelten höchste Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (DSG).

Von der Mitteilungspflicht zur freiwilligen Erfassung

Das Parlament hat 2021 eine Mitteilungspflicht für den Verbrauch und Handel von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel mit Nährstoffen beschlossen. Für die Umsetzung stellt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW digiFLUX bereit.

Der Ständerat und die WAK-N haben der parlamentarischen Initiative Stark 25.451 und der Standesinitiative des Kantons Bern 25.305 Folge gegeben. Diese verlangen, die Mitteilungspflicht für Lieferungen von Nährstoffen aufzuheben und jene für Pflanzenschutzmittel abzuschwächen. Die WAK-S erarbeitet nun eine entsprechende Gesetzesanpassung.

Die Mitteilungspflicht für Hof- und Recyclingdünger soll unverändert weitergeführt werden. Für Hof- und Recyclingdünger ist digiFLUX als Nachfolgelösung von HODUFLU verpflichtend zu nutzen. Gemäss der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Kolly 26.3809 soll für Pflanzenschutzmittel, Kraftfuttermittel und Mineraldünger bis zum Inkrafttreten der Gesetzesanpassung auf eine verpflichtende Nutzung verzichtet werden. Vorbehältlich der Verabschiedung der angepassten ISLV durch den Bundesrat soll digiFLUX in diesen Bereichen freiwillig genutzt werden können.

Seit 1. Juli 2025 (1. Go-live-Phase) steht die webbasierte Software zur Verfügung für die Registrierung von Betrieben. Seit dem 15. Januar 2026 (2. Go-live-Phase) können Nutzende ihre Lieferungen und Produkte freiwillig erfassen. Zusätzlich wurden die Programmierschnittstellen sowie die technischen Spezifikation der Programmierschnittstellen live geschaltet.

Zeitplan digiFLUX

Aktuelle, detaillierte Informationen zur Anwendung sind auf der spezifischen Webseite von digiFLUX verfügbar. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren. Die Projektwebseite bietet ein umfangreiches Hilfsangebot mit Nutzervideos, diverse Anleitungen, einem FAQ und Zugriff auf das Supportportal von digiFLUX.

Weiterführende Informationen

Kontakt und Standort

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern