Information zur Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe
Die Einführung der Mitteilungspflicht für den Handel erfolgt 2026. Die Mitteilungspflicht von Pflanzenschutzmittelanwendungen beginnt ab 2027. Bei den Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln gibt es zudem eine mehrjährige Übergangsphase mit einer sehr vereinfachten Mitteilungspflicht.
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Letzte Änderung 15.04.2024