Download-Möglichkeit der Datensätze des BLW auf opendata.swiss:
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Für einen zeitgemässen und digitalisierten Vollzug, die Wirkungskontrolle, die Kommunikation und die Statistik erfassen die Kantone räumlich Flächen und Objekte, die für die Direktzahlungen relevant sind. Diese Geodaten werden von den Kantonen ab 2017 gemäss den minimalen Geodatenmodellen (MGDM) erhoben. Die Kantone stellen via das interkantonale Portal geodienste.ch Geodaten und sogenannte Geodienste bereit. Geodienste sind raumbezogene Webdienste, die Geodaten in strukturierter Form zugänglich machen (gemäss GeoIV, swisstopo). Die Geobasisdaten «Landwirtschaftliche Kulturflächen» können als Darstellungsdienst (WMS) und als Download-Dienst (WFS, Shapefile, INTERLIS, etc.) bezogen werden. Die Verfügbarkeit und die Nutzungsbedingungen sind kantonal geregelt. In einigen Kantonen sind die Geodaten frei zugänglich und in einigen nur mit Registrierung und entsprechenden Gebühren. Je nach Kanton gelten andere Nutzungsbedingungen und –gebühren.
Die Darstellungsdienste können beispielsweise im Geodatenviewer des Bundes eingebunden werden. Es sind nur die Daten der frei zugänglichen Darstellungsdienste ersichtlich. Es gelten die Nutzungsbedingungen der zuständigen Stelle.
Der landwirtschaftliche Produktionskataster umfasst folgende Zonen und Gebiete: das Sömmerungsgebiet; das Berggebiet mit den Bergzonen I bis IV; das Talgebiet mit Talzone und Hügelzone.
Die landwirtschaftlichen Zonengrenzen werden laufend nachgeführt und sind in topografischen Karten aufgezeichnet.
Der Geodatensatz kann zur Bearbeitung in einem GIS heruntergeladen werden. Dabei sind die allgemeinen rechtlichen Grundlagen des Bundes zu beachten. Die heruntergeladenen Geodaten und Informationen können unter Angabe der Quelle „Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)“ verwendet werden.
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Zusammen mit der Meteorologischen Zentralanstalt und anderen interessierten Kreisen wurden das Geographisches Institut der Universität Bern und die Eidg. landwirtschaftliche Forschungsanstalt Changins mit der Ausarbeitung der Karte beauftragt, 1977 Jeanneret F. und Vautier Ph.
Auf den vier Blättern der Karte im Massstab 1:200 000 ist eine Gesamtbeurteilung der klimatischen Voraussetzungen und Einschränkungen für die Landwirtschaft, in 20 Kategorien, wiedergegeben.
Die Karte will auf die erheblichen Unterschiede in den Anbaumöglichkeiten der einzelnen Regionen hinweisen. Damit soll das Verständnis geweckt werden, dass der Erhaltung einer ausreichenden Landwirtschaftsfläche nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht Beachtung geschenkt werden muss.
Der Geodatensatz kann zur Bearbeitung in einem GIS heruntergeladen werden. Dabei sind die allgemeinen rechtlichen Grundlagen des Bundes zu beachten.
Die heruntergeladenen Geodaten und Informationen können unter Angabe der Quelle „Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)“ verwendet werden.
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1980 publizierten die damaligen Bundesämter für Raumplanung, für Landwirtschaft und für Forstwesen eine Bodeneignungskarte der Schweiz im Massstab 1:200'000. Einige Jahre später wurde diese Karte am Geographischen Institut der Universität Bern zur Verwendung in verschiedenen Arbeiten digitalisiert.
In der Bodeneignungskarte ist jede Kartierungseinheit mit einem Code aus einem Grossbuchstaben und einer Zahl versehen. Die Buchstaben stehen für 25 verschiedene physiographische Einheiten. Die Zahlen geben verschiedene Formelemente der Landschaften wieder, geordnet nach Muttergestein, Hanglage und Hangneigung. Jede Kartierungseinheit entspricht zudem einem oder mehreren Bodentypen. Die insgesamt 144 Kartierungseinheiten sind in der Karte nach dem Gesichtspunkt der Bodeneignung in 18 unterschiedlich eingefärbten Gruppen zusammengefasst. Für diese Klassierung wurden in erster Linie landwirtschaftliche Kriterien verwendet.
Der Geodatensatz kann zur Bearbeitung in einem GIS heruntergeladen werden. Dabei sind die allgemeinen rechtlichen Grundlagen des Bundes zu beachten. Die heruntergeladenen Geodaten und Informationen können unter Angabe der Quelle „Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)“ verwendet werden.
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Um erschwerende Produktions- und Lebensbedingungen in der Landwirtschaft angemessen zu berücksichtigen, werden Hangbeiträge für zu Direktzahlungen berechtigende Flächen ausgerichtet.
Für die zwei Geodatensätze Hanglagen (GeoIV 152.1; DZV Art. 43) und Rebflächen in Hanglagen (GeoIV 152.2; DZV 45) gelten unterschiedliche Hangneigungsklassen. Die Produktion beruht auf dem swissALTI3D der amtlichen Vermessung. Folgende Hangneigungsklassen wurden unterschieden:
- Hanglagen <18, 18 - 35, >35 - 50, >50%
- Rebflächen in Hanglagen <30, 30 - 50, >50%
Hangneigungsflächen von weniger als 1 Are wurden nicht berücksichtigt.
Die Geodatensätze wurden gesamtschweizerisch nach den Landeskartenblättern 1:25000 erstellt und sind zur Bearbeitung in einem GIS zu beziehen.
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Letzte Änderung 24.02.2020