Um erschwerende Produktions- und Lebensbedingungen in der Landwirtschaft angemessen zu berücksichtigen, werden Hangbeiträge für zu Direktzahlungen berechtigende Flächen ausgerichtet.
Für die zwei Geodatensätze Hanglagen (GeoIV 152.1; DZV Art. 43) und Rebflächen in Hanglagen (GeoIV 152.2; DZV 45) gelten unterschiedliche Hangneigungsklassen. Die Produktion beruht auf dem swissALTI3D der amtlichen Vermessung. Folgende Hangneigungsklassen wurden unterschieden:
- Hanglagen <18, 18 - 35, >35 - 50, >50%
- Rebflächen in Hanglagen <30, 30 - 50, >50%
Hangneigungsflächen von weniger als 1 Are wurden nicht berücksichtigt.