Hanglagen

Um erschwerende Produktions- und Lebensbedingungen in der Landwirtschaft angemessen zu berücksichtigen, werden Hangbeiträge für zu Direktzahlungen berechtigende Flächen ausgerichtet.

Für die zwei Geodatensätze Hanglagen (GeoIV 152.1; DZV Art. 43) und Rebflächen in Hanglagen (GeoIV 152.2; DZV 45) gelten unterschiedliche Hangneigungsklassen. Die Produktion beruht auf dem swissALTI3D der amtlichen Vermessung. Folgende Hangneigungsklassen wurden unterschieden:  

  • Hanglagen <18, 18 - 35, >35 - 50, >50%
  • Rebflächen in Hanglagen <30, 30 - 50, >50%

Hangneigungsflächen von weniger als 1 Are wurden nicht berücksichtigt.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 26.10.2022

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