Das Geoinformationsgesetz GeoIG soll die breite Nutzung von Geoinformationen für Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft ermöglichen. Zu diesem Zweck müssen Geodaten in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen.
Das GeoIG verpflichtet die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, die Geobasisdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu harmonisieren und minimale Geodatenmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze zu erstellen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW ist für folgende Geobasisdaten zuständig: