Rebbaukataster

Die Kantone führen nach den Grundsätzen des Bundes den „Rebbaukataster“ gemäss Artikel 61 Landwirtschaftsgesetz und Artikel 4 der Weinverordnung (SR 916.140). Er umfasst alle Grundstücke die mit Reben bepflanzt sind oder sich in Erneuerung befinden.

Die Kantone erfassen die Geodaten gemäss den minimalen Geodatenmodellen und stellen sie via das interkantonale Portal geodienste.ch zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 26.10.2022

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