Schadorganismen

Nach Art. 41 der Pflanzenschutzverordnung (PSV) sind die Kantone (kantonale Pflanzenschutzdienste) mit der Überwachung der phytosanitären Lage auf dem Gebiet ihres Kantons beauftragt. Gegenstand der Überwachung sind ausgewählte besonders gefährliche Schadorganismen gemäss PSV Anhang I und II. Auf Bun-desebene werden die kantonalen Überwachungsergebnisse zusammengefasst. Sie dienen als Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung nationaler Pflanzen-schutzstrategie sowie dem Informationsaustausch im Bereich Pflanzenschutz auf internationaler Ebene.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 26.10.2022

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