Seit 2000 werden die Auswirkungen der Agrarpolitik auf die soziale Situation der in der Landwirtschaft tätigen Personen untersucht und darüber Bericht erstattet.
Grundlage für dieses Monitoring ist Art. 1851bis des Landwirtschaftsgesetzes:
Art. 185 Vollzugsdaten, Monitoring und Evaluation
1bis Er [der Bund] führt ein Monitoring durch bezüglich der ökonomischen, ökologischen und sozialen Lage der Landwirtschaft sowie der von der Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen.
Resultate von entsprechenden Erhebungen, Untersuchungen und Spezialauswertungen werden auf der Webseite „Agrarbericht“ publiziert (Rubrik Mensch).