Monitoring Bauernfamilie

Seit 2000 werden die Auswirkungen der Agrarpolitik auf die soziale Situation der in der Landwirtschaft tätigen Personen untersucht und darüber Bericht erstattet.

Grundlage für dieses Monitoring ist Art. 1851bis des Landwirtschaftsgesetzes:

Art. 185 Vollzugsdaten, Monitoring und Evaluation

1bis Er [der Bund] führt ein Monitoring durch bezüglich der ökonomischen, ökologischen und sozialen Lage der Landwirtschaft sowie der von der Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Resultate von entsprechenden Erhebungen, Untersuchungen und Spezialauswertungen werden auf der Webseite „Agrarbericht“ publiziert (Rubrik Mensch).

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 29.11.2022

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Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft

Fachbereich Agrarökonomie, Soziales und Regionalentwicklung
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Tel
+41 58 462 26 04
Fax
+41 58 462 26 34

Esther Grossenbacher

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