Bundesrat verabschiedet das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2016

Bern, 16.09.2016 - Der Bundesrat hat am 16. September 2016 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2016 verabschiedet. Zentrales Element ist die weitere administrative Vereinfachung. Zudem werden der Erosionsschutz im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) angepasst und die Versorgungssicherheitsbeiträge aufgrund des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 gesenkt.

Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur Vereinfachung des Vollzugs der Agrargesetzgebung beschlossen. So werden bestimmte Aufzeichnungen bei den Ressourceneffizienzmassnahmen aufgehoben und es wird auf fixe Ansaat- und Umbruchtermine für Zwischenkulturen und Gründüngungen verzichtet. Ferner werden die Kantone ab 2018 auch Equiden- und Bisondaten von der Tierverkehrsdatenbank für die Direktzahlungen nutzen. Beim Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben wird auf die Anforderung einer Mindestliefermenge verzichtet. Und schliesslich hat der Bundesrat einige Kriterien für die Bildung von Betriebs- und Betriebszweiggemeinschaften aufgehoben. Die Referenzperiode für die Tierbestände, welche für Direktzahlungen und Nährstoffbilanz massgebend ist, sowie die Begriffsdefinition der Produktionsstätte, werden hingegen nicht verändert, weil diese Vorschläge nicht mehrheitsfähig waren.

Der Erosionsschutz im ÖLN wird neu risikobasierter und zielgerichtet nach ausserordentlichen Ereignissen kontrolliert. Wird ein Erosionsfall erstmals festgestellt, so muss der Bewirtschafter entweder einen Massnahmenplan erstellen, den er dem Kanton vorlegen muss, oder er ergreift selbständig geeignete Massnahmen zur Vermeidung eines neuen Erosionsfalls.

Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 sollen ab 2017 jährlich rund 60 Millionen Franken bei den Direktzahlungen eingespart werden. Deshalb hat der Bundesrat den Basisbeitrag der Versorgungssicherheit um 40 auf 860 Franken je ha und für Biodiversitätsflächen (Dauergrünfläche) um 20 auf 430 Franken je ha gesenkt. Die restliche Kürzung von rund 20 Millionen Franken soll im Jahr 2017 zu Lasten der Übergangsbeiträge gehen. Losgelöst vom Stabilisierungsprogramm sind die Biodiversitätsbeiträge im Sömmerungsgebiet neu pro Normalstoss auf maximal 300 Franken begrenzt, und bei den Biodiversitätsmassnahmen ist es ab 1. November 2016 möglich, im Falle von Beitragssenkungen, ohne Sanktionen vorzeitig aus mehrjährigen Verpflichtungen auszusteigen.

Die Verordnung über die Marktbeobachtung wird auf landwirtschaftliche Produktionsmittel ausgeweitet. Damit wird eine Mitwirkungspflicht bei der Erhebung von Marktdaten landwirtschaftlicher Produktionsmittel geschaffen.

Das Paket umfasst insgesamt acht Verordnungen des Bundesrates, fünf Verordnungen des WBF und einen Erlass des BLW.


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Jürg Jordi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Leiter Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste,
Tel. 058 462 81 28;
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