Lenkungsabgaben auf Pflanzenschutzmittel analysiert
Bern, 12.10.2016 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) evaluiert die Möglichkeit, mit einer Lenkungsabgabe die Risiken durch die Anwendung von Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Ein Bericht der ETH Zürich und der Universität Bonn kommt zum Schluss, dass eine solche Lenkungsabgabe erfolgsversprechend sein kann, wenn sie spezifisch auf die Schweizer Zielsetzungen zugeschnitten und Teil eines ganzheitlichen Massnahmenpaketes ist.
Lenkungsabgaben auf Pflanzenschutzmittel sind ein wirksames Mittel, um die Entscheidungen der Anwender von Pflanzenschutzmitteln zu beeinflussen und damit das Risiko, das durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entsteht, zu reduzieren. Eine erfolgreiche Anwendung dieses Instrumentes bedingt aber, dass es differenziert, den Zielen der Agrarpolitik entsprechend, ausgestaltet wird. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die die ETH Zürich und die Universität Bonn im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft erstellt haben. Die Autoren zeigen auf, dass eine Lenkungsabgabe - als Teil eines umfassenden Massnahmenpaketes - wichtige Anreize für mittel- und langfristige Entwicklungen hin zur nachhaltigen Reduktion der durch den PSM-Einsatz hervorgerufenen Risiken geben kann insbesondere dort wo Alternativmassnahmen zum Schutz der Kulturen vorhanden sind. Um Einkommenseinbussen des Sektors zu vermeiden, sollte das mit der Abgabe erhobene Geld wieder in den Sektor zurückfliessen. Die Rückvergütung mittels Instrumenten, die das Risiko des PSM-Einsatzes weiter reduzieren, kann wichtige Hebelwirkungen kreieren.
In Erfüllung des Postulates „Aktionsplan zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" von Nationalrätin Tiana Angelina Moser hat der Bundesrat die Verwaltung beauftragt einen Aktionsplan zu erarbeiten. Ein Instrument, das dabei evaluiert wird, ist eine Lenkungsabgabe auf Pflanzenschutzmittel. Der jetzt vorliegende Bericht liefert dafür erste wissenschaftliche Grundlagen. Noch sind aber verschiedene Fragen zum Beispiel zur rechtlichen Umsetzung offen. Ein Entscheid, ob eine Lenkungsabgabe in das Instrumentarium der Agrarpolitik aufgenommen werden soll, stellt sich frühestens bei der Erarbeitung der Agrarpolitik 2022-2025.
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