Verteilung der Direktzahlungen mit der AP 14-17 entspricht den Erwartungen

Bern, 18.10.2017 - Die mit der Agrarpolitik 2014-2017 angestrebte Verteilung der Direktzahlungen ist weitgehend eingetroffen. Insbesondere werden die Leistungen im Berg- und Sömmerungsgebiet finanziell stärker unterstützt. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats von Nationalrat Erich von Siebenthal kommt der Bundesrat deshalb zum Schluss, dass kein unmittelbarer Bedarf besteht, das Direktzahlungssystem für die Zahlungsrahmenperiode 2018-2021 zu ändern.

Mit der Agrarpolitik 2014-2017 haben Parlament und Bundesrat das Direktzahlungssystem angepasst und stärker auf die Verfassungsziele ausgerichtet. Dies hat sich auf die Höhe der Direktzahlungsbeträge der einzelnen Betriebe ausgewirkt. Nationalrat Erich von Siebenthal hat in seinem Postulat (15.4180) verlangt, dass der Bundesrat die Auswirkungen auf die Verteilung der Direktzahlungen zwischen Betrieben und Regionen untersucht, allfälligen Korrekturbedarf ermittelt und darüber Bericht erstattet.

Hauptgrund für grosse Veränderungen der Höhe der Direktzahlungen eines Betriebs sind gemäss Bundesrat aber nicht die agrarpolitisch bedingten Anpassungen, sondern vielmehr Strukturveränderungen der Betriebe, wie z.B. mehr oder weniger Flächen und Tiere auf einem Betrieb. Dies belegt eine Auswertung der Struktur- und Direktzahlungsdaten der einzelnen Betriebe. Verglichen wurde dabei in der Regel das dritte Jahr der Agrarpolitik 2014-2017 (2016) mit dem letzten Jahr des vorherigen Direktzahlungssystems (2013). Ein weiterer wesentlicher Grund für Veränderungen ist die stärkere Förderung der Leistungen der Sömmerungsbetriebe mit rund 70 Mio. und der Betriebe in der Bergregion mit 27 Mio. Fr./Jahr. Bei gleichbleibendem Direktzahlungskredit hat dies dazu geführt, dass Betrieben in der Tal- und Hügelregion im Durchschnitt weniger Direktzahlungen ausbezahlt wurden. Geänderte Abstufungen der Beiträge nach Fläche und Tieren haben ferner zu einer Umverteilung von rund 28 Mio. Fr. zu eher grösseren Betrieben geführt.

Die erwarteten Effekte bei der Verteilung von Direktzahlungen sind damit grundsätzlich eingetroffen, so insbesondere die stärkere finanzielle Unterstützung der Leistungen im Berg- und Sömmerungsgebiet. Der Bundesrat kommt deshalb zum Schluss, dass kein unmittelbarer Änderungsbedarf für die Verteilung der Direktzahlungen besteht. In diesem Sinne hat auch das Parlament bei der Festlegung der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2018-2021 auf gesetzliche Anpassungen verzichtet. Im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 wird der Bundesrat prüfen, ob es Anpassungen des Direktzahlungssystems braucht, unter anderem auch bei den Begrenzungen und Abstufungen.


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