Die Harmonisierung des Rechts mit der EU im phytosanitären Bereich ist auf Kurs

Bern, 19.06.2020 - Die Schweiz arbeitet im Bereich Pflanzengesundheit und bei der Bekämpfung von neuen Schädlingen und Krankheitserregern seit 2004 eng mit der Europäischen Union zusammen. Aufgrund einer Totalrevision des Pflanzengesundheitsrechts müssen die entsprechenden Bestimmungen der Schweiz und der EU im Rahmen des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erneut als gleichwertig anerkannt werden. Mit einer Änderung der Pflanzengesundheitsverordnung vom 19. Juni 2020 hat der Bundesrat den Weg für eine Aktualisierung des Abkommens und damit für die Weiterführung der Zusammenarbeit mit der EU in diesem Bereich geebnet.

Auf der Grundlage des bilateralen Agrarabkommens bilden die Schweiz und die EU seit 2004 einen gemeinsamen pflanzengesundheitlichen Raum, in dem die gleichen Schutzmassnahmen in koordinierter Art und Weise ergriffen werden. Gemüse, Früchte, Pflanzen, Schnittblumen und andere pflanzliche Waren können daher grundsätzlich ohne phytosanitäre Kontrollen an den Grenzübergängen gehandelt werden.

Zwischen 2017 und 2019 hat die Schweiz ihr Pflanzengesundheitsrecht zeitlich parallel zum EU-Recht total revidiert. Damit der freie Warenverkehr mit der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz und die landesübergreifende Koordination der Vorsorgemassnahmen jedoch erhalten werden können, müssen die neuen pflanzengesundheitlichen Bestimmungen der beiden Parteien erst wieder als äquivalent anerkannt werden. Der Bundesrat hat deshalb am 19. Juni 2020 eine Änderung der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV, SR 916.20) beschlossen, die mehrheitlich formeller Natur ist und den Weg für eine Aktualisierung des bilateralen Abkommens im Bereich Pflanzengesundheit ebnet. Mit der erneuten gemeinsamen Anerkennung der Gleichwertigkeit der phytosanitären Bestimmungen ist bis Ende Jahres zu rechnen.
 
Verstärkte Vorsorgemassnahmen für die Pflanzengesundheit

Die Gesundheit der Pflanzen ist weltweit bedroht. Das Volumen des globalen Güterverkehrs hat sich in den letzten zehn Jahren rund verdreifacht. Der stetig wachsende internationale Handel birgt die Gefahr der Einschleppung von neuen Pflanzenkrankheiten und -schädlingen in die Schweiz. Letztere werden oft mit importierten pflanzlichen Produkten als «blinde Passagiere» eingeführt. Diese neuen Schadorganismen gefährden unsere Kultur- und Wildpflanzen und Wälder, die uns mit Nahrung und Sauerstoff versorgen, vor Naturgefahren schützen und zur Biodiversität beitragen. In den vergangenen Jahren wurden gleich mehrere neue Krankheitserreger und Schädlinge eingeschleppt. Die Japankäfer, neue Arten von Fadenwürmer, der Asiatische Laubholzbockkäfer und die Goldgelbe Vergilbung der Rebe (Flavescence dorée) sind nur einige Beispiele dafür.

Um das Risiko der Einschleppung und Verbreitung von neuen Schadorganismen zu reduzieren und damit die Pflanzen besser zu schützen, wurde das Pflanzengesundheitsrecht total revidiert. Seit dem 1. Januar 2020 gelten aus diesem Grund in der Schweiz unter anderem strengere Vorschriften für den internationalen Austausch von pflanzlichen Waren wie beispielsweise Früchte, Gemüse, Schnittblumen und Pflanzen. Die Kontrollen an den Aussengrenzen des gemeinsamen pflanzengesundheitlichen Raumes und im Inland wurden intensiviert. Mit den neuen Regeln wird insbesondere das Vorsorgeprinzip gestärkt – Massnahmen sollen vorausschauend ergriffen werden und nicht erst, wenn neue Schadorganismen hierzulande auftreten.


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