Bundesrat verabschiedet landwirtschaftliches Verordnungspaket 2020

Bern, 11.11.2020 - Der Bundesrat hat am 11. November 2020 das landwirtschaftliche Verordnungspaket verabschiedet. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere das Widerrufverfahren bei Pflanzenschutzmitteln, die Umsetzung von Projekten zur regionalen Entwicklung und die Gewährung von Finanzhilfen für Strukturverbesserungsmassnahmen. Insgesamt werden 20 Verordnungen geändert.

Im Bereich der Pflanzenschutzmittel wird das Verfahren zur Neubeurteilung von Wirkstoffen, die in der Europäischen Union (EU) nicht mehr zugelassen sind, vereinfacht. Ziel ist es, eine zeitliche Verzögerung zwischen dem Datum des Widerrufs einer Bewilligung in der EU und dem Datum des Widerrufs in der Schweiz zu vermeiden. Parallel dazu werden die Ergebnisse einer von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit durchgeführten Evaluierung direkt übernommen, ohne dass eine zusätzliche Überprüfung stattfindet. Schliesslich wird die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die beruflichen Anwenderinnen und Anwender vorbehalten sind, für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender verboten.

Strukturverbesserungen vereinfachen und Ammoniakemissionen verringern

Bei den Strukturverbesserungsmassnahmen haben die Änderungen zum Ziel, das Verfahren zur Umsetzung von Projekten zur regionalen Entwicklung (PRE) zu vereinfachen und ihre Wirksamkeit zu verbessern. Zu diesem Zweck können neu PRE unterstützt werden, die regionale Wertschöpfung schaffen (z. B. Aufbau einer Wertschöpfungskette für Nüsse). Um zur Erreichung der Umweltziele für die Landwirtschaft beizutragen, werden neue Massnamen wie beispielsweise die Installation von Abluftreinigern zur Verringerung der Ammoniakemissionen in der Luft vorgeschlagen. Ausserdem tragen die Beiträge für die Einpassung landwirtschaftlicher Gebäude in die Landschaft dazu bei, die Ziele des Bundes betreffend Heimat- und Landschaftsschutz zu erreichen. Mehrere Änderungen verringern den administrativen Aufwand der Kantone und optimieren die Gewährung von Investitionshilfen.

Verschiedene Änderungen betreffen die Zollkontingente. Unter anderem erhält das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Befugnis, bei ungenügendem Butterangebot auf dem inländischen Markt nach Einzug der interessierten Kreise das Teilzollkontingent für Butter und andere Feststoffe aus der Milch zeitlich begrenzt zu erhöhen.

Die neuen Bestimmungen treten grösstenteils am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Unterlagen zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2020 sind auf der Webseite des BLW abrufbar.


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