Dringlichkeitsmassnahmen gegen die Ausbreitung des Japankäfers im Kanton Tessin

Bern, 01.12.2020 - Nach der Entdeckung des ersten Befallsherdes im letzten Sommer im südlichsten Teil des Kantons Tessin wurde festgestellt, dass der Japankäfer schon in mehreren Teilen des Sottoceneri auftritt. Inzwischen ist klar, dass der Schädling in diesem Gebiet als etabliert gilt und seine Ausrottung nicht mehr aussichtsreich ist. Das Bundesamt für Landwirtschaft ordnet daher Eindämmungsmassnahmen an, um die weitere Verbreitung möglichst zu stoppen.

Der Japankäfer (Popillia japonica) wurde im Sommer 2014 erstmals in Europa in der Nähe von Mailand entdeckt. Seit 2017 wurde der Schädling entlang der italienischen Grenze in Lockstoff-Fallen wiederkehrend gefangen. Der erste Befallsherd auf Schweizer Boden wurde im Sommer dieses Jahres in einem Weinberg im südwestlichen Teil des Mendrisiotto festgestellt. Seither hat sich herausgestellt, dass der Schädling im Sottoceneri bereits diffus vorkommt.

Der Japankäfer hat in der Schweiz wie auch in allen anderen Ländern Europas den Status eines Quarantäneorganismus und unterliegt deshalb der Melde- und Bekämpfungspflicht. Ist ein Quarantäneorganismus bereits so weit verbreitet, dass er nicht mehr getilgt werden kann, obliegt es nach dem geltenden Pflanzengesundheitsrecht dem Bund, bzw. dem Bundesamt für Landwirtschaft, eine Befallszone auszuscheiden und in dieser Massnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Quarantäneschädlings anzuordnen.

Aufgrund der epidemiologischen Kenntnisse über den Japankäfer besteht ein hohes Risiko, dass sich der Schädling weiterverbreitet oder verschleppt wird. Dies geschieht insbesondere mit lebenden Pflanzen, aber bekanntlich auch mit Trägermaterialien, wie Grünabfällen (Schnittgut) und Humuserde. Daher sind strikte Regeln im Umgang mit solchen Waren nötig.

Um die Wirksamkeit der Eindämmungsmassnahmen in der Befallszone zu messen, muss um die Befallszone herum zudem eine Pufferzone abgegrenzt werden, die vom kantonalen Pflanzenschutzdienst intensiv auf das Vorkommen des Japankäfers überwachtwird. Ausserdem wird auch in der Pufferzone der Transport von Risikowaren streng geregelt.


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