Geschützte Ursprungsbezeichnungen für den Jambon de la Borne und den Boutefas

Bern, 27.05.2021 - Das Bundesamt für Landwirtschaft veröffentlicht heute die Gesuche um Eintragung des Jambon de la Borne und des Boutefas als geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB). Der Jambon de la Borne und der Boutefas sind zwei typische und einzigartige Wurstprodukte, und dies nicht nur aufgrund ihrer Herkunft und ihrer Geschichte, sondern auch aufgrund ihrer Herstellung, ihrer Qualität und ihres Geschmacks. Dank der Eintragung als GUB können ihr Ruf und ihre ausgezeichnete Qualität geschützt werden.

Der Bezug des Jambon de la Borne und des Boutefas zum Freiburger und Waadtländer Terroir ist eng und beruht auf der traditionellen Schweineproduktion, die durch das spezifische Futter im geografischen Gebiet gewährleistet wird. Die Rezepte und das handwerkliche Geschick zur Herstellung des Jambon de la Borne und des Boutefas, fest in der jahrhundertealten Tradition verankert und immer noch lebendig, wurden über die Jahrhunderte in den Landfamilien und unter den Metzgermeistern und -lehrlingen weitergegeben, was die authentische Qualität der Produkte und deren Fortbestand gewährleistete.

Um diese traditionellen Produkte vor Nachahmungen zu schützen, hat das BLW heute die zwei Gesuche um Eintragung als geschützte Ursprungsbezeichnung im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Gegen die Eintragung können die Kantone sowie Personen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, innerhalb von drei Monaten Einsprache erheben.

Das Schweizer «Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben» umfasst derzeit 40 Eintragungen, davon 23 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 17 geschützte geografische Angaben (GGA). Die entsprechenden Unterlagen sind einsehbar unter www.blw.admin.ch (Instrumente > Kennzeichnung > Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben).


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