Vorübergehende Erhöhung der Teilzollkontingente für Kartoffeln

Bern, 11.02.2022 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat beschlossen, die Teilzollkontingente für Speisekartoffeln und Veredelungskartoffeln um je 20 000 Tonnen zu erhöhen. Die Branche begründet ihren Antrag mit der Tatsache, dass die Ernte aufgrund der schwierigen Wetterbedingungen im Jahr 2021 kleiner ausfiel als üblich.

Auf Antrag von Swisspatat, der Branchenorganisation der Schweizerischen Kartoffelwirtschaft, hat das BLW die Einfuhr von zusätzlichen 20'000 Tonnen Speisekartoffeln sowie 20 000 Tonnen Veredelungskartoffeln innerhalb des Zollkontingents ab dem 1. März 2022 genehmigt. Diese Erhöhung gilt für die Speisekartoffeln vom 1. März bis zum 15. Juli und für die Veredelungskartoffeln vom 1. März bis zum 30. Juni.

Die schlechten Wetterbedingungen im Jahr 2021 wirkten sich negativ auf die Erträge aus. Dies widerspiegelt sich in den Lagerbeständen, die um 30 bis 40 Prozent niedriger sind als in einem normalen Erntejahr. Die Branche geht davon aus, dass die eingelagerten Mengen nicht ausreichen werden, um die Nachfrage bis zur nächsten Ernte zu decken.

Aus diesem Grund hat das BLW beschlossen, auf den Antrag der Branchenorganisation der Schweizerischen Kartoffelwirtschaft einzutreten, die beiden Teilzollkontingente zu erhöhen.

 

 


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