Bundesrat verabschiedet landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022

Bern, 02.11.2022 - Der Bundesrat hat am 2. November 2022 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022 verabschiedet. Unter anderem wird neu der Anbau von Kichererbsen und Linsen zur menschlichen Ernährung unterstützt, die Bestimmungen zur Alpwirtschaft werden geändert und die Gebühren für die Tierverkehrsdatenbank erhöht. Ausserdem hat der Bundesrat das WBF beauftragt, die direkte Auszahlung der Milchzulagen an die Milchproduzentinnen und -produzenten umzusetzen.

Insgesamt werden 19 Verordnungen geändert. Die neuen Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Januar 2023 in Kraft.

Wegen der zunehmenden Präsenz von Wölfen auf Alpen, werden in der Direktzahlungsverordnung die Bestimmungen zur Sömmerung rückwirkend auf den 1. Januar 2022 angepasst. Die Sömmerungsbeiträge für Schafe, die in bestimmten Weidesystemen gehalten werden, werden erhöht. Ausserdem ist es neu möglich, die Sömmerungsbeiträge auch dann vollständig auszuzahlen, wenn wegen der Wolfspräsenz die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter gezwungen sind, mit den Herden vorzeitig von der Alp zu kommen. Damit soll die langfristige Bewirtschaftung der Alpen gesichert werden.

Ebenfalls in der Direktzahlungsverordnung werden einige Bestimmungen angepasst, die im Verordnungspaket vom April 2022 zur parlamentarischen Initiative 19.475 geändert wurden. Erstens wird der Basisbeitrag der Versorgungssicherheit für das Jahr 2023 weniger stark gesenkt und auf 700 Fr./ha festgelegt. Zweitens wird die vierjährige Verpflichtungsdauer der zwei Direktzahlungsprogramme zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit aufgehoben, und die Verpflichtung zur Anmeldung beider Programme wird ein Jahr später in Kraft gesetzt. Dadurch wird die Umsetzung der parlamentarischen Initiative erleichtert.

Unterstützung des Anbaus von Eiweisspflanzen zur menschlichen Ernährung
Um der steigenden Nachfrage nach pflanzenbasiertem Nahrungsprotein Rechnung zu tragen, werden neu Einzelkulturbeiträge auch für den Anbau von Eiweisspflanzen zur menschlichen Ernährung gewährt. Beispielsweise wird nun der Anbau von Kichererbsen und Linsen unterstützt. Ziel ist es, den Ausbau des Angebots an Lebensmitteln mit hohem Anteil an pflanzlichen Proteinen aus Schweizer Produktion zu fördern.

Überarbeitung der Strukturverbesserungsverordnung
Die revidierte Strukturverbesserungsverordnung, deren Aufbau und Lesbarkeit verbessert wurden, lehnt sich stark an die bereits geltenden Bestimmungen an. Sie enthält zudem einige materielle Änderungen. So enthält sie zusätzliche Massnahmen, die die Landwirtschaft beim Erreichen der Ziele der Absenkpfade unterstützen. Dazu gehört zum Beispiel die Gewährung von Finanzhilfen für die Pflanzung von robusten Reb-, Stein- und Kernobstsorten.

Beibehaltung der Prämie für die Freibergerrasse

Für Schweizer Rassen mit Gefährdungsstatus «kritisch» oder «gefährdet» wird eine Erhaltungsprämie eingeführt. Die Freibergerrasse, die bisher bereits unterstützt wurde, wird neu analog zu den anderen Schweizer Rassen via diese Prämie gefördert. Die Höhe der Prämie pro Freibergerstute mit Fohlen wird jedoch beibehalten.

Erhöhung der Gebühren für die TVD

In der Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank (TVD) werden die Gebühren für die TVD gegenüber 2022 um rund 50 Prozent erhöht. Sie waren in den Jahren 2018 und 2019 vorübergehend gesenkt worden, um die Reserven der Identitas AG zu reduzieren. Dieses Ziel ist erreicht worden. Mit dieser Verordnungsänderung werden die Gebühren auf ein mittel- bis langfristig kostendeckendes Niveau angehoben, damit die Identitas AG ihre Aufgaben, insbesondere die Bekämpfung von Tierseuchen, wahrnehmen kann.

Auftrag ans WBF betreffend Milchpreisstützungsverordnung

Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, ihm bis Ende 2023 einen neuen Entwurf zur Änderung der Milchpreisstützungsverordnung vorzulegen. Der Vorschlag, der in Zusammenarbeit mit der Branche ausgearbeitet werden wird, wird die notwendigen Verwaltungsbestimmungen enthalten, um die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten auszahlen zu können.

 

Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Unterlagen zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 sind auf der BLW-Webseite (https://www.blw.admin.ch/politik/agrarpolitik) abrufbar.


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