Agrarpolitik 2014-2017
Die Agrarpolitik 2014‒2017 (AP 14‒17) setzt den Rahmen und die finanziellen Mittel für die Schweizer Agrarpolitik für die Jahre 2014‒2017. Mit der AP 14‒17 sollen einerseits günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Land- und Ernährungswirtschaft die Marktpotenziale optimal nutzen kann, und andererseits die Wirksamkeit und Effizienz des Direktzahlungssystems verbessert werden

Hintergrund
Mit der Agrarpolitik 2014‒2017 (AP 14‒17) verfolgte der Bundesrat die Absicht, die Innovation in der Land- und Ernährungswirtschaft stärker zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter zu fördern. Zentrales Element der Agrarpolitik 2014‒2017 ist die Verbesserung des Direktzahlungssystems. Zur finanziellen Unterstützung der Landwirtschaft gewährte das Parlament für die Periode 2014‒2017 13,830 Milliarden Franken, 160 Millionen mehr als vom Bundesrat beantragt. Dieser Betrag teilte sich wie folgt auf die drei Zahlungsrahmen auf:
- Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen: 798 Millionen Franken
- Produktion und Absatz: 1776 Millionen Franken
- Direktzahlungen: 11 256 Millionen Franken
In der Frühlingssession 2013 verabschiedete das Parlament die AP 14‒17. In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 141 zu 41 Stimmen an, der Ständerat mit 40 Stimmen ohne Gegenstimme.
Kerngehalt der AP 14‒17
Mit der AP 14–17 werden konkrete Massnahmen zur langfristigen Umsetzung der Strategie des Bundesrates festgelegt. Ziel ist es, einerseits günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Land- und Ernährungswirtschaft die Marktpotenziale optimal nutzen kann, und andererseits die Wirksamkeit und Effizienz der Direktzahlungen zu verbessern. Die Instrumente der Qualitäts- und Absatzförderung, die im Zusammenhang mit der Qualitätsstrategie gezielt ausgebaut werden, sind für die Erschliessung von Marktpotenzialen von zentraler Bedeutung. Parallel dazu sollen mit gezielteren Investitionshilfen die Produktionskosten gesenkt und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbessert werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems sollen Massnahmen mit unspezifischer Zielausrichtung durch zielgerichtete Instrumente ersetzt werden. Die im Rahmen der AP 14‒17 ergriffenen Massnahmen bilden ein wesentliches Element des Konzepts der Ernährungssouveränität nach Artikel 104 der Bundesverfassung. Sie stiessen im Parlament auf breite Zustimmung.
Verbesserung des Direktzahlungssystems
Mit dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem wurden die Direktzahlungen klar auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Die Beiträge, die bisher tierbezogen waren, werden vollumfänglich in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert. Diese werden flächenbezogen ausgerichtet, wobei vorausgesetzt wird, dass das Grünland für die Produktion von Raufutter für Nutztiere genutzt wird (Mindesttierbesatz). Der allgemeine Flächenbeitrag wird aufgehoben und die dadurch frei werdenden Mittel werden zur Verstärkung der zielorientierten Instrumente und der Übergangsbeiträge genutzt. Die Übergangsbeiträge sollen einen sozialverträglichen Übergang vom bestehenden zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem gewährleisten. Ergänzend zum bundesrätlichen Vorschlag beschloss das Parlament einen zusätzlichen Beitrag für Betriebe mit einem hohen Anteil an Steillagen. Nach intensiven Diskussionen stimmte das Parlament dem weiterentwickelten Direktzahlungssystem vollumfänglich zu.