Ausfuhr von Fleisch und Wurstwaren in die EU
Die Ausfuhr von Schweizer Trockenfleisch (Nr. 0210209010) in die Europäische Union (EU) erfordert zusätzliche Dokumente. Die EU verlangt Echtheitszertifikate. Diese Zertifikate garantieren die Einhaltung der Produktionsvorschriften beim Trockenfleisch.

Echtheitszertifikate für Trockenfleisch
Betroffene Produkte: Trockenfleisch, ohne Knochen.
Zuständige Stellen: Kantonale Veterinärdienste, Bundesamt für Landwirtschaft BLW.
Beschreibung: Für den Einfuhr von Schweizer Trockenfleisch (Nr. 0210209010) verlangt die Europäische Union (EU) zusätzlich die Ausstellung von Echtheitszertifikaten, welche die Einhaltung der Produktionsvorschriften beim Trockenfleisch garantieren.
Tabelle mit dem Zollkontingent Nr. 094202
Auf der folgenden Tabelle sehen Sie die Zuteilungen mit der Ausgangsmenge von 1'200'000 kg
Ausfuhr von Wurstwaren in die EU
Betroffene Produkte: Wurstwaren und bestimmte Fleischerzeugnisse mit den Taric-Codes 0210195010, 0210198110, 1601001010, 1601009110, 1601009910, 0210198120 und 1602491910.
Wurstwaren und bestimmte Fleischerzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz können im Umfang von 1‘900‘000 kg jährlich zollfrei in die EU exportiert werden. Seit dem 1. Januar 2010 wird das EU-Zollkontingent Nr. 090919 nach der Reihenfolge der Verzollung («Windhund an der Grenze») zugeteilt. Die EU verlangt für Schweizer Wurstwaren einen Ursprungsnachweis.