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Veröffentlicht am 7. April 2025

Basisinfrastrukturen

Mit den Massnahmen zur Strukturverbesserung werden die Wirtschafts- und Lebensverhältnisse der Landwirtschaftsbetriebe verbessert. Deshalb werden auch die für die landwirtschaftliche Produktion wichtigen Basisinfrastrukturen mit Trinkwasser, Elektrizität und Internet finanziell unterstützt.

Eingang zu einem Wasserreservoir einer Gemeindewasserversorgung mit den Steuerungen.

Beiträge an Basisinfrastrukturen

Die Erschliessung der landwirtschaftlichen Betriebe mit Wasser, Strom und Internet ist in der Schweiz sehr unterschiedlich, je nach Region und landwirtschaftlicher Zone. Die Versorgung mit genügend Trink- und Brauchwasser ist jedoch essenziell für Tier und Mensch sowie für die Produktion von Lebensmitteln. Die Verfügbarkeit von Elektrizität kann bei abgelegenen Standorten auch mit Inselanlagen und erneuerbarer Energie (Solarpanele, Trinkwasserkraftwerke etc.) gewährleistet werden.

Unterstützte Massnahmen landwirtschaftlicher Basisinfrastrukturen

Mit rund 10% des Strukturverbesserungskredits wird die landwirtschaftliche Basisinfrastruktur vom Bund unterstützt. Im Vordergrund steht dabei die Trinkwasserversorgung.

Eingezäunter Trinkwasserbrunnen auf einer Weide mit einem Almgebäude im Hintergrund.
Wasserversorgung einzelbetrieblich

Einzelne Wasserversorgungen für Betriebe in der Hügel- und Bergzone sowie im Sömmerungsgebiet können unterstützt werden. In der Talzone ist dies nur bei einer Aussiedlung möglich, nicht bei bestehenden Betrieben.
Im Schräghang gebauter Wasserspeicher.
Gemeindewasserversorgungen

Wasserversorgungssysteme in ländlichen Gemeinden können unterstützt werden, wenn der landwirtschaftliche Anteil am Wasserverbrauch mindestens 10% beträgt. Ein Formular zur Abschätzung des Anteils kann unter «Formulare» heruntergeladen werden.
Dach eines Almgebäudes, das mit vier Photovoltaikmodulen ausgestattet ist.
Strom- und Internetanschlüsse

Gemeindestromversorgungen in ländlichen Gebieten können unterstützt werden, wenn ein landwirtschaftliches Interesse von mindestens 10% ausgewiesen werden kann. Bei Ökostromproduktionsanlagen werden nur Beiträge für Inselanlagen zur Selbstversorgung und für kombinierte Trinkwasserkraftwerke ausgerichtet. Mobile Anlagen können nicht unterstützt werden. Anschlüsse im Fernmeldewesen sind nur beitragsberechtigt, wenn der Ort bisher fernmeldetechnisch nicht erschlossen ist.

Kreisschreiben

Alle Kreisschreiben betreffend Massnahmen zur Strukturverbesserung finden Sie in unserer Sammlung.

Häufige Fragen

Weiterführende Informationen

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