Beiträge Tierzucht
Der Bund unterstützt anerkannte Zuchtorganisationen in ihrer Tätigkeit mit Beiträgen für züchterische Massnahmen und Erhaltungsbeiträge für bedrohte Schweizer Rassen.

Züchterische Massnahmen
Der Bund unterstützt die Tätigkeit der Zuchtorganisationen mit Beiträgen für züchterische Massnahmen, d.h. für Leistungsprüfungen und Herdebuchführung.
Diese Beiträge werden für Nutztiere folgender Gattungen ausgerichtet:
- Rinder, inklusive Wasserbüffel
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Honigbienen
- Equiden
Die Höhe der Beiträge ist in der Tierzuchtverordnung festgehalten.
Erhaltungsbeiträge
Mittels des genetischen Monitoringtool GENMON werden Schweizer Rassen in einen Status «ungefährdet», «gefährdet» und «kritisch» eingeteilt. Basierend auf dieser Einteilung und werden Erhaltungsbeiträge für Grossvieheinheiten dieser Rassen ausgerichtet, wenn Bedingungen an die Reinrassigkeit und die Reproduktion eines Tieres der betreffenden Rasse der Gattungen Rindvieh, Equiden, Schweine, Schafe, Ziegen, Honigbienenerfüllt sind.
Allgemeine Informationen
Hier finden Sie Hintergrundinformationen zur Abrechnung von züchterischen Massnahmen und Erhaltungsbeiträge.
Kontakte
Hier finden Sie die Kontakte der zuständigen Personen des Fachbereichs Tierische Produkte und Tierzucht.
Abrechnungswesen züchterische Massnahmen
Für jede Gattung finden Sie nachfolgend das jeweilige Abrechnungsformular für die Beiträge für züchterische Massnahmen.
Abrechnungsformulare Erhaltungsbeiträge
Für jede Gattung finden Sie nachfolgend das jeweilige Abrechnungsformular für die Beiträge für Erhaltungsbeiträge.
Bericht-, Rückerstattungen und Budgetierung
Hier finden Sie die nötigen Informationen zur Berichterstattung der Zuchtorganisationen, Rückerstattung der Zuchtförderungsbeiträge und Budgetierung für das folgende Jahr.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weitere Themen
Kontakt bei Fragen
Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern