Berg- und Alpprodukte
Berg- und Alpprodukte sind geschützt und unterliegen der Berg- und Alp-Verordnung. Die Kennzeichnungen «Berg» oder «Alp» bei Lebensmitteln garantieren die Herkunft der Produkte aus dem Berggebiet oder aus dem Sömmerungsgebiet (von der Alp). Durch den Schutz der Kennzeichnungen soll der Mehrwert für die Berglandwirtschaft geschützt werden. Produkte mit diesen Kennzeichnungen werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft.

Berg- und Alpprodukte kurz erklärt
Für die Kennzeichnung als Bergprodukt wie zum Beispiel «Bergkräuter» müssen die Rohstoffe aus dem Berggebiet, einschliesslich der angrenzenden Gemeinden stammen und dort verarbeitet werden. Werden die Produkte ausserhalb des Berggebiets verarbeitet, darf nur auf die Herkunft der Rohstoffe hingewiesen werden (z. B. «Joghurt aus Bergmilch»). Beim Käse muss immer sowohl die Milcherzeugung als auch die Verkäsung im Berggebiet erfolgen.
Für die Kennzeichnung als Alpprodukt wie zum Beispiel «Alpkäse» muss der Ort der Produktion und Herstellung das Sömmerungsgebiet sein. Das Sömmerungsgebiet umfasst die traditionell alpwirtschaftlich genutzte Fläche im Berggebiet. Bei einem Alpkäse muss also die Milch auf der Alp gemolken und der Käse auf der Alp hergestellt worden sein.
Genauer definiert werden diese Vorgaben in der Berg- und Alp-Verordnung (BAIV). Wenn die Berg- und Alp-Kennzeichnung verwendet wird, müssen die Produkte nach dieser Verordnung von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle kontrolliert werden.
Label für Berg- und Alpprodukte
Die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte garantieren die Herkunft der Erzeugnisse aus dem Berg- oder Sömmerungsgebiet. Sie stehen für den offiziellen Schutz dieser Produkte und sollen die Transparenz fördern. Die Zeichen dürfen verwendet werden, wenn die damit gekennzeichneten oder ausgelobten Produkte die Anforderungen der Berg und Alpverordnung erfüllen. Die Verwendung der offiziellen Zeichen ist freiwillig und kostenlos.
Die missbräuchliche Verwendung der Zeichen ist untersagt.