Zum Hauptinhalt springen

MitteilungVeröffentlicht am 13. Januar 2025

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich verlängern den Bio-Anhang

Der Bio-Anhang zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich regelt den Handel mit biologisch hergestellten Produkten zwischen den beiden Ländern. Er läuft Ende Dezember aus. Nun haben sich beide Parteien im Gemischten Agrarausschuss darauf geeinigt, den Bio-Anhang über dieses Datum hinaus zu verlängern.

Tomaten

Kein fixes Enddatum mehr für den Bio-Anhang

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben die Laufzeit des gemeinsamen Anhangs über landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau verlängert. Dieser sogenannte Bio-Anhang ist Bestandteil des aktuellen Handelsabkommens zwischen den beiden Ländern und regelt den Handel mit Produkten aus ökologischem Landbau. Der Anhang würde ohne Verlängerung Ende Dezember 2024 auslaufen. Letztmals war er 2022 verlängert worden. Neu halten die Schweiz und das Vereinigte Königreich mit einem Beschluss des Gemischten Agrarausschusses fest, dass der Bio-Anhang bis zu jenem Zeitpunkt zur Anwendung kommt, an welchem ein Abkommen zwischen den beiden Parteien, welches den Bio-Anhang ersetzt und die im Anhang geregelten Angelegenheiten behandelt, in Kraft tritt. Ein solches Abkommen kann beispielsweise ein modernisiertes Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich sein.

Eine Zertifizierungsstelle wird entfernt

Zudem entfernen die beiden Länder eine irische Zertifizierungsstelle, die in Nordirland keine Bio-Zertifizierung mehr anbietet. Ansonsten bleibt der Inhalt des Bio-Anhangs unverändert. Das UK anerkennt die Schweizer Bio-Gesetzgebung weiterhin als äquivalent. Gleichzeitig anerkennt die Schweiz acht Zertifizierungsstellen an, die Produkte aus dem UK als Bio gemäss der EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren können.

Bio-Anhang