Die Welthandelsorganisation (WTO)
Die Welthandelsorganisation (WTO) regelt den grenzüberschreitenden Handel zwischen Staaten und bildet den rechtlichen Rahmen des multilateralen Handelssystems. Die Landwirtschaft als Basis für die Ernährung der Bevölkerung nimmt im Welthandel eine besondere Stellung ein. Diese wichtige Rolle führte zu einem spezifischen Abkommen: dem WTO-Agrarabkommen.

Die Funktionsweise der WTO
Die Reglung des Handels als Ziel
Das übergeordnete Ziel der WTO ist es, die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen zwischen ihren Mitgliedern zu regeln und zu überwachen und bei Handelskonflikten zu schlichten. Die internationale Organisation mit Sitz in Genf wurde 1995 in Folge siebenjähriger Verhandlungen innerhalb der sogenannten Uruguay-Runde gegründet. Sie ist der institutionelle Rahmen für das bereits seit 1948 bestehende Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT). Neben dem GATT wurden zusätzliche Verträge über weitere Bereiche des internationalen Handels in die WTO integriert, darunter das Agrarabkommen. Die Organisation besteht zurzeit aus 166 Mitgliedsländern, die zusammen für rund 98 Prozent des Welthandels verantwortlich sind.
Die Hauptmerkmale der WTO
Die WTO bietet ihren Mitgliedern ein Forum, um ihre Anliegen im Bereich des Handels zu diskutieren, sich auszutauschen und das bestehende multilaterale Regelwerk gemeinsam weiterzuentwickeln. Ziel ist, Handelskonflikte durch Transparenz und gemeinsamen Austausch zu verhindern. Die Hauptmerkmale der WTO lassen sich wie folgt umschreiben:
- Sie schafft und erhält ein Regelsystem für den internationalen Handel. Dies sorgt für mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit.
- Sie baut Handelshemmnisse ab.
- Sie besitzt über einen Mechanismus zur Streitschlichtung in Handelsfragen.
Mehrere Komitees für verschiedene Themen
In der WTO existieren unterschiedliche Komitees und Arbeitsgruppen, die sich den verschiedenen Themen des WTO-Regelwerks annehmen. Für die Umsetzung des Agrarabkommens ist etwa der Agrarausschuss zuständig. In ihm müssen die Mitglieder beispielsweise ihre agrarpolitischen Massnahmen offenlegen. Jedoch können sich auch andere Komitees mit für die Landwirtschaft relevanten Aspekten auseinandersetzen. Dazu zählen beispielsweise geographische Angaben oder pflanzen- und tiergesundheitliche Massnahmen.
Alle zwei Jahre eine Ministerkonferenz
Um über die Weiterentwicklung bestehender Regeln zu verhandeln, treffen sich Mitgliedsländer in Verhandlungsrunden auf der Grundlage eines von Ministerinnen und Ministern festgelegten Mandats. Alle zwei Jahre findet eine Ministerkonferenz statt. Sie verfolgt als das oberste Entscheidungsgremium das Ziel, neue Regeln für den Welthandel zu beschliessen. Zudem verfügen die Mitgliedsländer über die Möglichkeit, ein Streitschlichtungsverfahren einzuleiten, wenn sie der Ansicht sind, dass ein Abkommen von einem anderen Staat verletzt wurde.
Das WTO-Agrarabkommen
Ein Abkommen für die Landwirtschaft
Zwischen dem Inkrafttreten des GATT im Jahr 1948 und der Errichtung der WTO 1995 existierten keine einheitlichen Regelungen für den internationalen Handel von landwirtschaftlichen Rohstoffen. Dies führte zu massiven Marktinterventionen in der Landwirtschaft von Seiten der Industriestaaten und zu einer sich daraus ergebenden Überproduktion. Die überschüssigen Produkte setzten sie zu subventionierten Preisen auf den Weltmärkten ab. Dies verzerrte den internationalen Handel. In diesem Kontext wurde ein Abkommen, das verbindliche Regeln für die Agrarstützung der Mitglieder festsetzt, immer wichtiger. Dadurch kam es schliesslich zum WTO-Agrarabkommen, das in die WTO/GATT-Regeln integriert wurde.
Das WTO-Agrarabkommen zielt darauf ab, den Agrarhandel zu reformieren, um wettbewerbsfähigere Marktbedingungen und faire Handelsregeln zu schaffen. Es besteht aus allgemeinen Regeln, die für alle WTO-Mitglieder gelten. Im Abkommen ist vorgesehen, dass die landwirtschaftliche Stützung und der Grenzschutz erheblich und schrittweise reduziert werden sollen.
Die drei Säulen des Agrarabkommens
Thematisch baut das Agrarabkommen auf drei Säulen auf: der inländischen Stützung, dem Marktzugang und dem Exportwettbewerb.
Die Verpflichtungsliste hält die Regeln fest
Die Mitglieder haben sich im Rahmen der Verhandlungen zur Errichtung der WTO an spezifische Verpflichtungen im Rahmen der inländischen Stützung, des Marktzugangs und des Exportwettbewerbs gebunden, so auch die Schweiz. Die Verpflichtungen sind in sogenannten Verpflichtungslisten festgehalten. Sie definieren etwa, wie hoch der Maximalzoll sein darf, den ein Mitgliedsland auf ein bestimmtes Agrarprodukt erhebt.
Der Agrarausschuss überwacht das Agrarabkommen
Mit der Überwachung des Agrarabkommens ist der Agrarausschuss vertraut. In diesem Forum können sich die Mitgliedsländer gegenseitig Fragen betreffend die Einhaltung des Agrarabkommens stellen. Als Basis für die Überprüfung der Verpflichtungen dienen Notifikationen, welche die Mitgliedsländer regelmässig einreichen müssen. Die Notifikationen decken die getroffenen Massnahmen innerhalb der drei Säulen ab. So muss die Schweiz beispielsweise jedes Jahr die Höhe ihrer internen Stützungsmassnahmen notifizieren.
Die WTO-Agrarverhandlungen
Mitglieder verhandeln über eine Agrarreform
1995 endete die Uruguay-Verhandlungsrunde mit der Gründung der WTO und dem Abschluss zusätzlicher Abkommen wie dem Agrarabkommen. Die Reformen des Agrarhandels waren damit aber nicht beendet. Die Mitgliedsländer einigten sich darauf, nach einer Übergangsphase eine neue Verhandlungsrunde anzustreben, um das Agrarabkommen weiterzuentwickeln. Die jüngste Verhandlungsrunde wurde im November 2001 in Doha (Doha-Runde) eröffnet, konnte bisher aufgrund der kontroversen Ansichten der Mitgliedsländer aber nicht abgeschlossen werden.
Wenig Reformschritte, aber trotzdem gewisse Beschlüsse
Ungeachtet davon gehen die Agrarverhandlungen weiter. Sie finden in sogenannten Sondersitzungen des Agrarausschusses statt. Das Ziel ist, Verhandlungsvorschläge zu erarbeiten, die dann an einer Ministerkonferenz zum Abschluss gebracht werden können. In den letzten Jahren kam es in den Agrarverhandlungen zu keinen grossen Reformschritten. Dennoch wurden an vergangenen Ministerkonferenzen gewisse Beschlüsse verabschiedet.
- 9. Ministerkonferenz 2013 in Bali: Ministerinnen und Minister nahmen einen Beschluss an, der für eine stärkere Transparenz bei der Verwaltung von Zollkontingenten sorgt und einen Mechanismus für systematisch nicht ausgeschöpfte Kontingente vorsieht.
- 10. Ministerkonferenz 2015 in Nairobi: Mitgliedsländer einigten sich darauf, Exportsubventionen abzuschaffen.
- 12. Ministerkonferenz 2022 in Genf: Mitgliedsländer beschlossen, keine Exportverbote oder Exportrestriktionen für Lieferungen an das Welternährungsprogramm zu verhängen.
Die nächste Ministerkonferenz findet 2026 statt
Die 13. und bisher letzte Ministerkonferenz fand 2024 in Abu Dhabi statt. Aufgrund der bestehenden Divergenzen konnten keine weiteren Beschlüsse verabschiedet werden. Die nächste Ministerkonferenz findet in Kamerun statt, voraussichtlich 2026.
Die Schweiz setzt sich für Ausgewogenheit ein
Als kleines Land hat die Schweiz ein Interesse am Erhalt des multilateralen Regelwerks der WTO. In den Agrarverhandlungen ist es ihr wichtig, dass die Verhandlungen ausgewogen voranschreiten und nicht einzelne Themenbereiche Überhand gewinnen. Deshalb setzt sich die Schweiz dafür ein, dass ihre Interessen weiterhin Teil der Verhandlungen bleiben. Dazu zählen schärfere Regeln in den Bereichen des Exportwettbewerbs und der Exportrestriktionen.
Die Schweiz als Gruppenkoordinatorin
Die Schweiz koordiniert die Verhandlungsgruppe der G10. Sie besteht aus Netto-Agrarimporteuren und zählt neben der Schweiz Island, Israel, Japan, Lichtenstein, Mauritius, Norwegen, Südkorea und Taiwan. Die G10-Mitglieder teilen Sensibilitäten bei der inländischen Stützung und beim Marktzugang. In den Verhandlungen machen sie sich für die Berücksichtigung von Nicht-Handelsanliegen in der Landwirtschaft stark. Dazu zählen beispielsweise Nachhaltigkeitsanliegen.
Trade Policy Reviews zur Wahrung der Transparenz
Die gesamte Handelspolitik unter der Lupe
Neben den Notifikationen ist das Trade-Policy-Review-Verfahren (TPR) zur periodischen Überprüfung der Handelspolitiken aller WTO-Mitglieder das wichtigste Mittel zur Transparenz. Berichte des WTO-Sekretariats und des betroffenen Mitglieds dienen als Informationsquelle und Diskussionsgrundlage: Interessierte Mitglieder können basierend auf den Berichten Fragen stellen, die schriftlich beantwortet werden müssen. Abschluss des TPR-Verfahrens bildet eine jeweils Anhörung in der WTO, bei der sich alle interessierten WTO-Mitglieder noch einmal äussern können. Zusätzlich erhält das Mitglied, dessen Handelspolitik überprüft wird, die Gelegenheit, zu allen Punkten Stellung zu beziehen.
Die Schweiz zeigt sich aktiv in TPR-Verfahren
Die Schweiz beteiligt sich stark an den TPR-Verfahren der anderen Länder. Die Berichte ermöglichen einen guten Überblick über handelsrelevante Entwicklungen der Politiken anderer Mitglieder. Durch das Stellen von Fragen hat die Schweiz ausserdem die Möglichkeit, mehr Informationen einzuholen, sollte eine Thematik oder eine Entwicklung von Bedeutung für die Schweiz sein.
Die letzte Überprüfung der Schweizer Handelspolitik fand 2022 statt
Die Überprüfung der Schweizer Handelspolitik findet jeweils gemeinsam mit Liechtenstein statt – zuletzt im Jahr 2022. Im Landwirtschaftsbereich musste die Schweiz unter anderem zu ihren Subventionen, ihrem Zollniveau und ihren Zollkontingenten Stellung nehmen. Im Grossen und Ganzen wird die Schweiz als zuverlässige Partnerin wahrgenommen und für ihre konstante Unterstützung des multilateralen Systems wertgeschätzt.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weitere Themen

Einfuhr
Für die Einfuhr von Agrarprodukten sind teilweise Bewilligungen erforderlich und Zollvorschriften einzuhalten. Anhand der Zolltarifnummer kann die Bewilligungsstelle eruiert und mögliche Zollkontingente für die Einfuhr eingesehen werden.

Ausfuhr
Für die Ausfuhr von Agrarprodukten sind die Zollvorschriften und Qualitätsanforderungen der entsprechenden Länder einzuhalten.
