Einfuhr von Zucht- und Nutztieren der Gattungen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
Auf dieser Seite finden Fachleute und Privatpersonen Informationen über die Zuteilung von Kontingentsanteilen für Zuchtrinder durch Versteigerung und die Zuteilung von Kontingentsanteilen für Schafe, Ziegen und Schweine nach dem Windhundprinzip (first come, first served).

Einfuhr generell
Um Zucht- und Nutztiere zu importieren, benötigen Sie eine Generaleinfuhrbewilligung GEB. Wer einen Kontingentsanteil besitzt, kann zum tiefen Kontingentszollansatz (KZA) importieren. Wer keinen solchen Anteil hat, muss bei Importen den höheren Ausserkontingentszollansatz (AKZA) bezahlen. Der GEB-Inhaber kann jederzeit und in beliebiger Anzahl, Zucht- und Nutztiere zum AKZA einführen.
Einfuhr von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
Grundsätzlich dürfen im Zollkontingent (d.h. zum KZA) nur reinrassige Zuchttiere eingeführt werden, die im Herdebuch einer anerkannten, ausländischen Zuchtorganisation eingetragen sind. Der Abstammungsausweis (Minimum zwei Generation) entspricht den gesetzlichen Anforderungen und begleitet das Tier bei der Einfuhr.
Besondere Voraussetzungen bei der Einfuhr im Rahmen der Kontingentsanteile für Tiere der Rindviehgattung
Bevor die Kontingentsanteilsinhaberin die Kontingentsanteile ausnützen darf, muss sie nachweisen, dass die einzuführenden Zucht- und Nutztiere die besonderen Bedingungen erfüllen. Die Kontingentsanteilsinhaberin sorgt dafür, dass folgende Unterlagen mindestens 7 Tage vor der Einfuhranmeldung dem BLW zugestellt werden:
- Das Formular "Bestätigung für den Import von Tieren der Rindviehgattung im Zollkontingene" : Für jede Art und jede Rasse ist ein separates Formular im PDF-Format einzureichen.
- Beim Import von reinrassigen und nicht reinrassigen Zuchttieren: Kopie des Abstammungsausweises für jedes Tier.
- Beim Import von Nutztieren und nicht reinrassigen Zuchttieren: Ein schriftlicher Nachweis für die Verwendung zur wissenschaftlichen Forschung, zur Erhaltung gefährdeter Rassen oder zum Bestandsaufbau bisher in der Schweiz nicht gehaltener Rassen. Der Gesuchsteller muss den Nachweis mit einem separaten Schreiben erbringen.
- Bei der Einfuhr von Kälbern bei Fuss, muss ein schriftlicher Nachweis im PDF-Format für das Alter und die Abstammung in der Fachanwendung hochgeladen werden.
Das BLW entscheidet über die Richtigkeit der Ausweise und Nachweise und stellt dem Kontingentanteilsberechtigten eine Bestätigung für den Import von Tieren der Rindviehgattung im Zollkontingent zu. Zucht- und Nutztiere können nur innerhalb des Zollkontingents eingeführt werden, wenn die anmeldepflichtige Person nach Artikel 26 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 der Zollstelle beim Zollveranlagungsverfahren eine Bestätigung des BLW vorweist.
Beachten Sie vor der Einfuhr, dass die veterinärrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Kontingentsanteile
Für jede Tiergattung gibt es ein Zollkontingent (ZK) beziehungsweise ein Teilzollkontingent (TKZ):
- Zollkontingent (ZK) Nr. 2, Tiere der Rindviehgattung, Anteile werden versteigert.
- Zollkontingent (ZK) Nr. 3, Tiere der Schweinegattung, Anteile nach Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Gesuche.
- Teilzollkontingent (TZK) Nr. 4.1, Tiere der Schafgattung, Anteile nach Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Gesuche.
- Teilzollkontingent (TZK) Nr. 4.2, Tiere der Ziegengattung, Anteile nach Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Gesuche.
Zollkontingent (ZK) Nr. 2, Tiere der Rindviehgattung
Dieses Zollkontingent umfasst insgesamt 1200 Stück und wird in zwei Tranchen über eKontingente versteigert.
Die Gebote können während einem Monat ab dem Zeitpunkt der Ausschreibung eingereicht werden.
- 840 Tiere werden vor Beginn der Kontigentsperiode (Kalenderjahr), Anfangs Oktober zur Versteigerung ausgeschrieben.
- 360 Tiere werden im 1. Halbjahr der Kontingentsperiode, Anfangs April zur Versteigerung ausgeschrieben.
Kälber der Fleischrinderrassen bis zum Alter von sechs Monaten bei Fuss der Mutter (Tarif-Nr. 0102.2110, 0102.2991) sind mit Schlüssel 911 zu verzollen. Details siehe im elektronischen Zolltarif Tares des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Elektronischer Zolltarif Tares (BAZG)
Zollkontingent (ZK) Nr. 3, Tiere der Schweinegattung
Das Zollkontingent Tiere der Schweinegattung umfasst 100 Stück pro Jahr.
Der Anteil am Zollkontingent (ZK) Nr. 3 Tiere der Schweinegattung wird entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Gesuche verteilt, nach dem Prinzip Windhund an der Bewilligungsstelle (BLW). Das hierzu notwendige Gesuch muss mindestens 5 Tage vor der Einfuhr erfolgen. Es wird über eKontingente eingereicht.
Eine Kopie des Abstammungsausweises im PDF-Format für jedes zu importierende Tier und/oder ein schriftlicher Nachweis im PDF-Format für die Verwendung zur wissenschaftlichen Forschung, zur Erhaltung gefährdeter Rassen oder zum Bestandsaufbau bisher in der Schweiz nicht gehaltener Rassen muss in eKontingente hochgeladen werden.
Der aktuelle Kontingentssaldo finden Sie auf dieser Seite. Kontingentssaldo
Teilzollkontingent (TZK) Nr. 4.1, Tiere der Schafgattung
Das Zollkontingent Tiere der Schafgattung umfasst 500 Stück pro Jahr.
Der Anteil am Teilzollkontingent (TZK) Nr. 4.1 Tiere der Schafgattung wird entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Gesuche verteilt, nach dem Prinzip Windhund an der Bewilligungsstelle (BLW). Das hierzu notwendige Gesuch muss mindestens 5 Tage vor der Einfuhr erfolgen. Es wird über eKontingente eingereicht.
Eine Kopie des Abstammungsausweises im PDF-Format für jedes zu importierende Tier und/oder ein schriftlicher Nachweis im PDF-Format für die Verwendung zur wissenschaftlichen Forschung, zur Erhaltung gefährdeter Rassen oder zum Bestandsaufbau bisher in der Schweiz nicht gehaltener Rassen muss in der Fachanwendung hochgeladen werden.
Lämmer bis zum Alter von 14 Tagen bei Fuss der Mutter (Tarif-Nr. 0104.1010), sind mit Schlüssel 911 zu verzollen. Weitere Details sind dem elektronischen Zolltarif Tares (BAZG) zu entnehmen. Elektronischer Zolltarif Tares (BAZG)
Bei der Einfuhr von Lämmern bei Fuss, muss ein schriftlicher Nachweis im PDF-Format für das Alter und die Abstammung in eKontingente hochgeladen werden.
Der aktuelle Kontingentssaldo finden Sie auf dieser Seite. Kontingentssaldo
Teilzollkontingent (TZK) Nr. 4.2, Tiere der Ziegengattung
Das Zollkontingent Tiere der Ziegengattung umfasst 100 Stück pro Jahr.
Der Anteil am Teilzollkontingent (TZK) Nr. 4.2 Tiere der Ziegengattung wird entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Gesuche verteilt, nach dem Prinzip Windhund an der Bewilligungsstelle (BLW). Das hierzu notwendige Gesuch muss mindestens 5 Tage vor der Einfuhr erfolgen. Es wird über eKontingente eingereicht.
Gitzi bis zum Alter von 14 Tagen bei Fuss der Mutter (Tarif-Nr. 0104.2010), sind mit Schlüssel 911 zu verzollen. Weitere Details sind dem elektronischen Zolltarif Tares (BAZG) zu entnehmen. Elektronischer Zolltarif Tares (BAZG)
Bei der Einfuhr von Gitzi bei Fuss, muss ein schriftlicher Nachweis im PDF-Format für das Alter und die Abstammung in eKontingente hochgeladen werden.
Der aktuelle Kontingentssaldo finden Sie auf dieser Seite. Kontingentssaldo
Weiterführende Informationen
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Generaleinfuhrbewilligung GEB
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Resultate Versteigerungen, Kontingentsanteile, Berichte
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