Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 13. August 2025

Ernährungsinitiative

Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Die Ziele der Initiative wären nur mit tiefgreifenden staatlichen Interventionen erreichbar. Berechtigte Anliegen der Initiative wird der Bundesrat auch bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 berücksichtigen.

Wochenmarkt mit Gemüsen und Salat.

Das Wichtigste in Kürze

Am 16. August 2024 war die sogenannte «Ernährungsinitiative» eingereicht worden. Sie sieht die Stärkung der Selbstversorgung, die Sicherung der Grundwasserressourcen sowie die Förderung einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft vor und verlangt unter anderem, dass die Land- und Ernährungswirtschaft vermehrt auf die Produktion und den Konsum von pflanzlichen statt tierischen Lebensmitteln ausgerichtet wird. Die Ernährungssicherheit soll durch eine Steigerung des Netto-Selbstversorgungsgrads von heute 46 Prozent auf mindestens 70 Prozent erhöht werden. Weiter fordert die Initiative die Sicherstellung von genügend sauberem Trinkwasser, der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit. Die in den Umweltzielen Landwirtschaft festgelegten Höchstwerte für Dünger- bzw. Nährstoffeinträge in die Umwelt dürfen nicht mehr überschritten werden. Die Ziele sollen bis 10 Jahre nach Annahme der Initiative erreicht werden.

Aus Sicht des Bundesrats sind die Ziele der Ernährungsinitiative innerhalb der von ihr vorgegebenen Fristen nicht realistisch. Eine Annahme hätte zur Folge, dass der Staat tiefgreifend in die landwirtschaftliche Produktion eingreifen müsste, was je nach Ausgestaltung der Massnahmen hohe Kosten für den Bundeshaushalt verursachen könnte. Berechtigte Anliegen der Initiative wie die Stärkung der Ernährungssicherheit und die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks der Land- und Ernährungswirtschaft werden im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik angegangen. Eine Verfassungsänderung ist dafür weder nötig noch zielführend. Der Bundesrat empfiehlt daher die Ablehnung der Volksinitiative.

Weiterführende Informationen