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Veröffentlicht am 2. Juli 2026

Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine Pflanzenkrankheit, die durch das Bakterium Erwinia amylovora verursacht wird. Sie befällt vor allem Kernobstgewächse (wie Apfel, Birne und Quitte) sowie bestimmte Zier- und Wildgehölze.

Typische Welkesymptome verursacht durch Erwinia amylovora auf Blätter eines Apfelbaumes

Steckbrief

Wissenschaftlicher Name: Erwinia amylovora
Trivialname: Feuerbrand
Typ: Bakterium 
Einstufung: Geregelter Nicht-Quarantändeorganismus
Aktueller Befall in der Schweiz: Ja 
Wirtspflanzen: Vor allem Kernobstgewächse sowie bestimmte Zier- und Wildgehölze

Weitere Informationen auf EPPO Global Database.

Situation in der Schweiz

Der Feuerband erfüllt aufgrund dessen Verbreitung in der Schweiz die Kriterien für die Regulierung als Quarantäneorganismus nicht mehr. Die Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) empfahl im 2018 die Regulierung des Bakteriums als geregelter Nicht-Quarantäneorganismus (GNQO) auf Pflanzgut der bekannten Wirtspflanzen (Malus, Pyrus, Cydonia, Sorbus etc.). Dieses Pflanzgut muss weiterhin frei von Feuerbrand sein, wenn es für die gewerbliche Nutzung bestimmt ist (landwirtschaftliche Obstproduktion, gewerbliche Nutzung als Zierpflanze). Der Feuerbrand ist grundsätzlich nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig.

Damit die landwirtschaftliche Kernobstproduktion und die Produktion von Pflanzgut weiterhin vom Feuerbrand geschützt werden kann, können die Kantonalen Pflanzenschutzdienste in Absprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft Gebiete ausscheiden, in denen noch Massnahmen gegen das Bakterium ergriffen werden müssen (Ziel = tiefer Befallsdruck). Besitzer von Wirtspflanzen haben in diesen «Gebieten mit geringer Prävalenz» eine Überwachungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht. Bei Befall mit Feuerbrand müssen die befallenen Pflanzenteile entfernt und fachgerecht vernichtet werden (Rückriss, Rückschnitt). Eine Rodungspflicht gibt es allerdings nicht mehr.

Informieren Sie sich beim Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons, wo «Gebiete mit geringer Prävalenz» mit amtlichen Massnahmen gegen den Feuerbrand ausgeschieden wurden.

Die Massnahmen gegen den Feuerbrand in der Schweiz in den verschiedenen Gebieten sind in der Richtlinie Nr. 3 des BLW beschrieben.

Karte Gebiete mit geringer Prävalenz für Feuerbrand

Weiterführende Informationen

Weitere Themen

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern