Veröffentlicht am 4. Dezember 2024
Fragen und Antworten
In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wir haben die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt, um Ihnen schnell weiterhelfen zu können. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Registrierung und Zugriff auf Anwendungen
Es können sich Verwaltungsmitarbeitende und Privatpersonen auf Agate registrieren. Bewirtschafterinnen und BewirtschaftEs können sich Verwaltungsmitarbeitende und Privatpersonen auf Agate registrieren. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter wenden sich für den Zugriff jedoch an das verantwortliche Landwirtschaftsamt / an die verantwortliche Koordinationsstelle ihres Kantons.
Auf Agate können sich nur natürliche Personen registrieren. Falls eine juristische Person meldepflichtig ist, registriert sich ihr designierter Vertreter, der dann die Meldung übernimmt.
Nach der Registrierung und der Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse können Sie aus einer Liste jene Anwendungen auswählen, für welche Sie einen Zugriff beantragen möchten. Dies können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt bei Ihren Anwendungen über den Link «Weitere Zugänge anfordern» machen. Falls die gewünschte Anwendung nicht auf der Auswahlliste steht, informieren Sie sich bitte auf dieser Seite unter der gewünschten Anwendung über das nötige Vorgehen.
Nach der Registrierung und der Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse informieren Sie sich bitte bei der gewünschten Anwendung über das Vorgehen.
Wenn Ihnen der Zugriff auf eine Anwendung fehlt, dann klicken Sie auf den Link «Weitere Zugänge anfordern». Falls die gewünschte Anwendung nicht auf der Auswahlliste steht, informieren Sie sich bitte bei der gewünschten Anwendung über das nötige Vorgehen.
Änderung der Betriebsführung
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter wenden sich für die Auflösung des Betriebes beim verantwortlichen Landwirtschaftsamt / bei der verantwortlichen Koordinationsstelle ihres Kantons.
Um sich als Bewirtschafterin oder als Bewirtschafter registrieren zu lassen, melden Sie sich direkt beim verantwortlichen Landwirtschaftsamt / der Koordinationsstelle ihres Kantons.
Aktualisierungen der Kontaktangaben
Wenn Sie eine Bewirtschafterin oder ein Bewirtschafter sind, melden Sie die neue E-Mail-Adresse dem verantwortlichen Landwirtschaftsamt / der verantwortlichen Koordinationsstelle ihres Kantons.
Als Privatpersonen, wenn Sie keine Mitarbeiterin oder kein Mitarbeiter des Bundes sind, können Sie Ihre Adresse bei den Benutzerdaten selber ändern. Die Benutzerdaten finden Sie direkt nach dem Login auf der rechten Seite.Wenn Sie eine Bewirtschafterin oder ein Bewirtschafter sind, melden Sie die neue Adresse dem verantwortlichen Landwirtschaftsamt / der verantwortlichen Koordinationsstelle ihres Kantons. Als Privatperson, wenn Sie keine Mitarbeiterin oder kein Mitarbeiter des Bundes sind, können Sie Ihre Adresse bei den Benutzerdaten selber ändern. Die Benutzerdaten finden Sie direkt nach dem Login auf der rechten Seite.
AGOV
Es steht noch kein definitiver Termin für die Ablösung des CH-Logins bei Agate und er wird in Absprache zwischen der Bundeskanzlei und dem BLW festgelegt. Dies wird voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2026 geschehen.
Am 22.01.2024 werden die Kantone bezüglich Steuererklärungen an AGOV angebunden (Pilot). Dafür wird eine weitere Kachel «AGOV» auf der CH-Login-Seite angezeigt (wie bspw. auch SH ID, ZG eID etc.). Wenn darauf geklickt wird, wird automatisch das CH-Login des Users mit AGOV verknüpft, dabei muss jedoch noch ein Nachweis erbracht werden, dass der CH-Login-Account ihm gehört.
AGOV ist ein Identitätsverbund und Identitätsprovider, der allen Verwaltungsebenen der Schweiz (Gemeinden, Kantone, Bund) zur Verfügung steht. AGOV wird nach einem anfänglichen Parallelbetrieb das CH-Login ablösen – voraussichtlich nicht vor 2026. Ein Erklärungsvideo finden Sie auf Youtube; weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite von AGOV.
Allgemeine Informationen
Sie können sich auf der Anmeldeseite bei «Agate-Nummer vergessen» Ihre Agate-Nummer per E-Mail zustellen lassen. Dazu geben Sie die E-Mail-Adresse ein, welche Sie beim ersten Login auf Agate gespeichert haben und in Ihren Benutzerdaten hinterlegt ist. Zudem finden Sie die Agate-Nummer, wenn Sie angemeldet sind, oben rechts.
Bitte löschen Sie den Browserverlauf gemäss Anleitung bei den technischen Empfehlungen.
CH-Login (allgemein)
Das Anmeldeverfahren über eIAM wird künftig die einzige Möglichkeit sein, sich in Agate einzuloggen. Das neue Anmeldeverfahren können Sie für mehrere Anwendungen verwenden, nicht nur für Agate sondern zum Beispiel auch für die Mehrwertsteuerabrechnung auf EasyGov.swiss.
Das neue Anmeldeverfahren wird im Rahmen des eGovernment vom BIT angeboten.Das CH-LOGIN ist das Anmeldeverfahren von eIAM für Bürgerinnen, Bürger, Vertreter und Vertreterinnen der Wirtschaft. Das CH-LOGIN ist ein durch den Standarddienst eIAM der Bundesverwaltung bereitgestelltes Login-Verfahren. Der CH-LOGIN-Account kann für die verschiedensten Anwendungen der Bundesverwaltung genutzt werden.
Das CH-LOGIN oder ein anderes Anmeldeverfahren aus dem Verbund von eIAM wird künftig die einzige Möglichkeit sein, sich in Agate einzuloggen. Dies hat den Vorteil, dass Sie Ihre Anmeldeinformation nur einmal registrieren und sich somit auch nur einmal für mehrere Applikationen einloggen müssen.
Auf der Anmeldeseite von Agate stehen mehrere Anmeldeverfahren zur Verfügung. Bitte wählen Sie ein für Sie passendes Anmeldeverfahren aus. Wenn Sie bereits ein angebotenes Anmeldeverfahren benutzen, können Sie dieses auch für Agate verwenden.
Nein, Sie können jedoch Ihre Agate-Nummer mit Ihrem CH-LOGIN verknüpfen.
Dies ist nicht mehr möglich und die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über CH-LOGIN mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem persönlichen Passwort.
Ja, der Account bleibt unverändert bestehen. Nur der Anmeldeprozess wurde verändert und das Passwort fällt künftig weg.
Nein, die Mail-Adresse im CH-LOGIN wird nur für CH-LOGIN verwendet und hat keinen weiteren Einfluss auf Ihr Agate-Account. Bei der Registrierung in Agate wird die E-Mail-Adresse des CH-LOGINS übernommen. Diese kann aber später angepasst werden.
Ja, das CH-LOGIN kann beispielsweise für die Anmeldung der Mehrwertsteuer auf easyGOV.swiss verwendet werden oder teilweise für kantonale Anwendungen.
Der Agate-Account bleibt bestehen, einzig das Login (das «Eingangstor») ändert sich und geht neu über das CH-Login.
Surfen Sie zur Seite myaccount.eiam.admin.ch.
Für das CH-LOGIN muss eine E-Mail-Adresse vorhanden sein. Wenn Sie noch keine besitzen, erstellen Sie sich vorgängig bitte eine kostenlose E-Mail-Adresse (z. B. unter https://proton.me). Anschliessend gehen Sie gemäss Anleitung vor (Erstellen des CH-Logins und Verknüpfung des Agate-Accounts).
CH-Login (technisch)
Ja, jede Person, die sich bei Agate anmelden möchte, braucht ein Login wie aus dem Verbund von eIAM. Beispiele von Anmeldeverfahren aus dem Verbund von eIAM: CH-LOGIN, TrustID, eID+SH, edu-ID, Fed-Login, etc. Es kommen laufend neue Anmeldeverfahren dazu.
Das CH-LOGIN wird empfohlen (kostenlos). Alle anderen Anmeldeverfahren sind allerdings auch akzeptiert und voll funktionsfähig.
Das Login mit Agate-Nr. und Passwort wird nicht mehr möglich sein. Der Agate Benutzer muss sein bestehendes Agate-Account mit einem neuen Anmeldeverfahren verknüpfen. Die Verknüpfung wird weiterhin möglich sein.
Ja, nachdem Sie Ihre Agate-Accounts verknüpft haben, können Sie diese wie bisher nutzen. Es können mehrere Agate-Accounts mit dem gleichen CH-LOGIN verknüpft werden.
Nein, ein Account kann nicht mehreren CH-LOGINs zugeordnet werden.
Wenn Sie sich nicht einloggen können, ist es sehr wahrscheinlich ein Problem bei CH-LOGIN. Auf der Agate-Startseite werden bekannte Störungen kommuniziert.
eIAM muss alle gängigen Browser, Mobile und Desktop, fehlerfrei unterstützen. Die Definition der gängigen Browser wird im angehängten Dokument gemacht. Es gelten bezüglich eIAMs Browser-Kompatibilität folge Grundsätze:
Die Seiten haben auch auf kleinen Bildschirmen, klassischerweise gängige Smartphones im Hochformat, eine gut bedienbare Darstellung.
Es wird dem HTML5-Standard https://dev.w3.org/html5/spec-LC/ gefolgt. Daraus folgt, dass die eIAM-Seiten auch in Browsern ausserhalb der Definition fehlerfrei funktionieren sollten, und, wenn nicht, der Browser selber die HTML5-Standards nicht erfüllt.