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Veröffentlicht am 7. April 2025

Freihandelsabkommen

Die Schweiz verfügt - neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) - gegenwärtig über ein Netz von 35 Freihandelsabkommen mit 45 Partnern. Das zuletzt abgeschlossene Abkommen mit Indien zählt noch nicht dazu, da es erst im Verlaufe des Herbst 2025 in Kraft treten wird. Die Abkommen werden normalerweise im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), zu der neben der Schweiz Norwegen, Island und Liechtenstein gehören, abgeschlossen. Mit dem Vereinigten Königreich, Japan, China und den Färöer-Inseln bestehen jedoch rein bilaterale Abkommen.

Ein Frachthafen mit einem grossen Cargoschiff, welches farbige Container transportiert.

Freihandelsabkommen: Ziel und Zweck

Ziel und Zweck eines Freihandelsabkommens ist es, den internationalen Handel und allgemein die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und wichtigen Partnern weltweit zu verbessern. Im Vordergrund steht dabei insbesondere der Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen. Unter ersteren sind primär Zölle zur Regulierung des grenzüberschreitenden Handels und zum Schutz der inländischen Produktion zu verstehen. Nicht-tarifäre Hemmnissen umfassen derweil sehr unterschiedliche Massnahmen, unter anderem die Verwendung von technischen Produktevorschriften oder Standards. Ein Freihandelsabkommen deckt verschiedene Themen ab. Ein zentraler Bestandteil ist der Warenverkehr, der auch landwirtschaftliche Produkte umfasst.

Freihandelsabkommen werden umfassender

Der Inhalt eines Freihandelsabkommens hat sich mit der Zeit weiterentwickelt. Die älteren EFTA-Freihandelsabkommen mit Partnern im Raum Europa-Mittelmeer sowie jene mit Kanada und der Südafrikanischen Zollunion (SACU) beinhalten primär Bestimmungen über den Warenverkehr (insbesondere zum Abbau der Zölle und anderer Handelsbeschränkungen) sowie in der Regel über den Schutz der Rechte an Geistigem Eigentum. Die neueren Abkommen sind derweil umfassender. Sie beinhalten neben dem Warenverkehr und dem geistigen Eigentum in der Regel auch Verpflichtungen zum Handel mit Dienstleistungen, zu Investitionen, zum öffentlichen Beschaffungsweisen und zur Umwelt sowie zu Arbeitsstandards. Dabei wird versucht, einerseits wirtschaftliche, andererseits aber auch gesellschaftliche Bedürfnisse zu adressieren.

Im Agrarbereich hängt eine Konzession vom Produkt ab

Da die EFTA über keine gemeinsame Agrarpolitik verfügt, gewähren die EFTA-Länder den jeweiligen Freihandelspartner eigene Konzessionen. Unter einer Konzession versteht man bei einem Freihandelsabkommen im Bereich des Warenhandels einen verbesserten Marktzugang für einen Partner, beispielsweise für ein Agrarprodukt wie Käse oder Tomaten. Alle Schweizer Konzessionen sind dabei mit der Schweizer Agrarpolitik vereinbar. Im Industriebereich werden seit der Einführung des Industriezollabbaus am 01.01.2024 alle Produkte zollfrei in die Schweiz eingeführt. Nebst Freihandel werden im Agrarbereich häufig Zollreduktionen verwendet. Oftmals handelt es sich in Bezug auf unverarbeitete Agrarprodukte um Zollreduktionen für nicht-sensible Produkte wie beispielsweise tropische Früchte und für Produkte, die innerhalb eines WTO-Zollkontingents importiert werden. Diese unterliegen einer mengenmässigen Beschränkung. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fleisch und Früchte sowie Gemüse. In diesem Fall erhält der Handelspartner innerhalb eines WTO-Kontingents einen relativen Vorteil gegenüber anderen Ländern ohne Freihandelsabkommen - die insgesamte Importmenge nimmt aufgrund der quantitativen Beschränkung aber nicht zu.

Kompensation für Rohstoffpreisunterschied mit dem Ausland bei verarbeiteten Produkten

Bei verarbeiteten Agrarprodukten wie Schokolade, Backwaren oder Konfitüren erhebt die Schweiz derweil einen Importzoll, der sich aus einem sogenannten beweglichen Teilbetrag und einem Industrieschutzelement zusammensetzt. Der bewegliche Teilbetrag entspricht dabei der Kompensation des Schweizer Rohstoffpreishandicaps. Hintergrund ist, dass gewisse Rohstoffe wie Milch, Butter, Getreide und Kartoffeln im Ausland wesentlich billiger produziert werden als in der Schweiz. Für Freihandelspartner wird üblicherweise das Industrieschutzelement aufgehoben.

Die Schweiz setzt sich für Konzessionen für ihre Exportprodukte ein

Aufgrund der eigenen inländischen Produktion verfügt die Schweiz über einige sensitive Produkte. Sie versucht in den Verhandlungen über ein neues Freihandelsabkommen jedoch auch möglichst weitgehende Konzessionen für Agrarprodukte mit hohem eigenem Exportpotenzial zu erhalten. Bei den Basisagrarprodukten handelt es sich vor allem um Milchprodukte inklusive Käse, Trockenfleisch sowie Heimtiernahrung, bei den verarbeiteten Agrarprodukten um Getränke inklusive Kaffee, Schokolade, Biskuits und Zuckerwaren.

Beispiel

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