Globodera-Arten
Nematoden der Gattung Globodera sind als Quarantäneorganismen geregelt. Diese Nematoden können sich negativ auf die Schweizer Ernten auswirken. Obwohl sie hauptsächlich bei Kartoffeln Schäden verursachen, können sie auch ausserhalb von Kartoffelfeldern nachgewiesen werden, z. B. in Gewächshäusern oder Tunneln (hauptsächlich an Nachtschattengewächse wie Tomaten, Auberginen und Paprika).

Steckbrief

Trivialname: Kartoffelzystennematoden
Typ: Nematode
Einstufung: Quarantäneorganismus (Melde- und bekämpfungspflichtig)
Aktueller Befall in der Schweiz: Ja
Wirtspflanzen: Kartoffeln
Weitere Informationen auf Globodera rostochiensis und Globodera pallida in der EPPO Global Database.
Erkennung
Aussehen des Schadorganismus
Die Nematoden der Gattung Globodera spp. sind bis zu 2 mm lang und werden auch als Zystennematoden bezeichnet, da sie in der Nähe der Wurzeln von Wirtspflanzen Zysten mit ihren Eiern bilden. Diese Zysten ermöglichen es den Nematoden, auch ohne Wirtspflanzen sehr lange zu überleben, manchmal bis zu 20 Jahre. Das macht es schwer, sie auszurotten. Um die verschiedenen Arten unterscheiden zu können, sind Laboranalysen erforderlich.
Wirtspflanzen und Schadbild
Obwohl sie hauptsächlich bei Kartoffeln Schäden verursachen, können Globodera-Arten auch ausserhalb von Kartoffelfeldern nachgewiesen werden, z.B. in Gewächshäusern oder Tunneln (hauptsächlich an Nachtschattengewächse wie Tomaten, Auberginen und Paprika). Die Ernteverluste bei Kartoffeln können gross sein, während sie bei Tomaten, Auberginen und Paprika geringer ausfallen.
Verbreitung
Verbreitungswege
Im Feld bewegt sich der Organismus nur ungefähr einen Meter pro Jahr. In Innenräumen (z. Bsp. in Gewächshäusern) verbreitet er sich vor allem durch Schuhe, Werkzeuge oder Maschinen, die mit befallener Erde in Kontakt gekommen sind, den Verkauf von befallenem Wurzelgemüse, oder den Transport von Erde.
Verbreitung in der Schweiz
Mitte des 19. Jahrhunderts wurden diese Nematoden in Europa eingeführt. 1958 wurden sie in der Schweiz erstmals nachgewiesen. Dank der gezielten Kontrolle von Bodenproben aus sämtlichen für die Kartoffelproduktion genutzten Feldern sowie - seit 2010 - von 0,5 % der Anbaufläche für Speisekartoffeln konnte ihr Befall seitdem deutlich reduziert werden, insbesondere auch dank des schweizerischen Fruchtfolgesystems.
Seit 2023 tritt der Nematode nicht mehr nur im Freiland auf. So wurden in den Kantonen Aargau und Wallis auch Gewächshäuser und Folientunnel mit Nachtschattengewächsen positiv auf Globodera spp. getestet.
Prävention und Kontrolle
Es gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Bei einem Verdacht ist umgehend der zuständige Kantonale Pflanzenschutzdienst zu kontaktieren.
Dieser Nematode wird sowohl im Rahmen der Gebietsüberwachung als auch auf sämtlichen Parzellen überwacht, die für den Anbau von zertifizierten Kartoffelpflanzgut bestimmt sind.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weitere Themen
Kontakt bei Fragen
Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern
