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Veröffentlicht am 7. Februar 2025

Globodera-Arten

Nematoden der Gattung Globodera sind als Quarantäneorganismen geregelt. Diese Nematoden können sich negativ auf die Schweizer Ernten auswirken. Obwohl sie hauptsächlich bei Kartoffeln Schäden verursachen, können sie auch ausserhalb von Kartoffelfeldern nachgewiesen werden, z. B. in Gewächshäusern oder Tunneln (hauptsächlich an Nachtschattengewächse wie Tomaten, Auberginen und Paprika).

kystes de Globodera pallida

Steckbrief

Racine de pomme de terre infectée par Globodera spp
Wissenschaftlicher Name: Globodera rostochiensis, Globodera pallida
Trivialname: Kartoffelzystennematoden
Typ: Nematode
Einstufung: Quarantäneorganismus (Melde- und bekämpfungspflichtig)
Aktueller Befall in der Schweiz: Ja
Wirtspflanzen: Kartoffeln

Weitere Informationen auf Globodera rostochiensis und Globodera pallida in der EPPO Global Database.

Erkennung

Aussehen des Schadorganismus

Die Nematoden der Gattung Globodera spp. sind bis zu 2 mm lang und werden auch als Zystennematoden bezeichnet, da sie in der Nähe der Wurzeln von Wirtspflanzen Zysten mit ihren Eiern bilden. Diese Zysten ermöglichen es den Nematoden, auch ohne Wirtspflanzen sehr lange zu überleben, manchmal bis zu 20 Jahre. Das macht es schwer, sie auszurotten. Um die verschiedenen Arten unterscheiden zu können, sind Laboranalysen erforderlich.

Wirtspflanzen und Schadbild

Obwohl sie hauptsächlich bei Kartoffeln Schäden verursachen, können Globodera-Arten auch ausserhalb von Kartoffelfeldern nachgewiesen werden, z.B. in Gewächshäusern oder Tunneln (hauptsächlich an Nachtschattengewächse wie Tomaten, Auberginen und Paprika). Die Ernteverluste bei Kartoffeln können gross sein, während sie bei Tomaten, Auberginen und Paprika geringer ausfallen.

Verbreitung

Der Organismus bewegt sich ungefähr einen Meter pro Jahr. Er breitet sich vor allem durch Schuhe, Werkzeuge oder Maschinen aus, die mit den Nematoden in Kontakt gekommen sind. Auch durch den Verkauf von befallenem Wurzelgemüse und durch den Transport von Erde können sie sich verbreiten.

Prävention und Kontrolle

Es gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Bei einem Verdacht ist umgehend der zuständige Kantonale Pflanzenschutzdienst zu kontaktieren.

Im Rahmen der Gebietsüberwachung werden jährlich rund 100 Standorte in der ganzen Schweiz mit routinemässigen Bodenproben untersucht.

Weiterführende Informationen

Weitere Themen

Kontakt bei Fragen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern