Hanf
Hanf ist vielseitig nutzbar. In der Schweiz werden keine Anforderungen mehr an die Sorte oder an das Saatgut gestellt. Das ermöglicht eine Nutzung als Medizinal- und Aromapflanze in der Landwirtschaft. Das Betäubungsmittel Cannabis unterliegt der Kontrolle des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Anforderungen an das Pflanzgut
Hanfpflanzen benötigen im Handel einen amtlichen Pflanzenpass. Der Pflanzenpass bescheinigt die Gesundheit der Pflanze. Damit wird sichergestellt, dass keine gefährlichen Schadorganismen verbreitet werden. Hanfsamen hingegen benötigen keinen Pflanzenpass.
Hanfanbau
Der Anbau von Hanf wird durch das BLW nicht reguliert. Das BLW erteilt keine Anbaubewilligungen.
Landwirte erhalten Direktzahlungen für ökologische Leistungen. Der Anbau von Öl- und Faserhanf wird gefördert, andere Nutzungszwecke jedoch nicht. Hanf wird auf dem Flächenformular mit den Codes 575 (Ölhanf), 576 (Faserhanf) und 577 (anderer Hanf) erfasst. Die Flächenerfassung erfolgt durch den Kanton, ohne Angabe der Sorte.
Die Anbaufläche von Hanf in der Schweiz ist klein. Nach dem Anstieg bis zum Jahr 2020 sinkt sie tendenziell. Im Jahr 2023 wurden 112 ha erfasst (291 ha in 2020, 5 ha in 2014).
Sortenkatalog und Sortenschutz
Seit dem 01. Januar 2021 sind im Schweizer Saatgutrecht alle Bestimmungen zu Hanf aufgehoben; der Sortenkatalog des BLW enthält keinen Hanf mehr.
Der Sortenschutz für Hanfsorten kann weiterhin angemeldet werden. Das Sortenschutzgesetz und die Ausführungsbestimmungen sind von Änderungen im Saatgutrecht nicht betroffen.
Saatgut
In der Schweiz wird kein Saatgut von Öl- und Faserhanfsorten produziert. Zertifiziertes EU-Hanfsaatgut ist im Saatguthandel erhältlich. Für Hanfsaatgut gibt es keine Einfuhranforderungen mehr, jedoch ist für Pflanzgut ein Pflanzenpass oder bei Drittstaaten ein Pflanzengesundheitszeugnis nötig. Es gibt keine Anforderungen für die Ausfuhr von Hanfsaatgut aus der Schweiz. Informieren Sie sich über die Einfuhranforderungen im Ausland.
Einschränkungen im Futtermittelrecht
Hanfsamen eignen sich als Tierfutter. Auch aus den Hanffasern lassen sich Futtermittel für Heim- und Nutztiere herstellen.
Achtung: Nicht für Tiere, die Milch zum menschlichen Verzehr produzieren.
Hanf als Medizinal- und Aromapflanze
Hanf wird in der Landwirtschaft als Öl- und Faserpflanze angebaut, birgt jedoch weitere Nutzungspotenziale. Die Blüten und die blütennahen Laubblätter der Hanfpflanze enthalten viele artspezifische Wirkstoffe. Dazu gehört auch der berauschende Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). In der Schweiz wird das Betäubungsmittel Cannabis anhand des Wirkstoffgehaltes von mindestens einem Prozent THC definiert. Internationale Übereinkünfte verlangen strenge Kontrollen. In der Schweiz hat sich deren Umsetzung in den vergangenen Jahren entwickelt. Ausgehend von einem allgemeinen Verbot ist heute die Nutzung zu medizinischen Zwecken grundsätzlich möglich.
Kontrolle des Cannabis
Das BAG reguliert nicht-medizinisches Cannabis durch ein Verbot mit Ausnahmen, z.B. für Forschung. Swissmedic überwacht medizinisches Cannabis vom Anbau bis zum Arzneimittel. Hanf mit weniger als einem Prozent THC wird nicht als Cannabis kontrolliert und kann landwirtschaftlich genutzt werden
Rekreatives Cannabis
Rekreatives Cannabis ist in der Schweiz verboten; Ausnahmen, etwa für Forschung, regelt das Bundesamt für Gesundheit. Dazu gehören die Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken.
- Wirkstoffgehalt THC > 1 %
- Betäubungsmittelgesetz BetmG
- Rechtsvollzug durch Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Medizinisches Cannabis
Das Betäubungsmittel Cannabis zu medizinischen Zwecken ist dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von swissmedic unterstellt. Das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken wurde im Jahr 2022 aufgehoben. Eine Nutzung und entsprechende Anbauformen entwickeln sich.
- Wirkstoffgehalt THC > 1 %
- Betäubungsmittelgesetz BetmG, Heilmittelgesetz HMG
- Rechtsvollzug durch Swissmedic
CBD-Hanf
Hanf mit weniger als einem Prozent THC ist in der Schweiz kein Betäubungsmittel. Es gibt viele Nutzungsformen von Cannabidiol (CBD), die gesetzlich nicht abschliessend geregelt sind. Swissmedic hat einen Leitfaden zur rechtlichen Einordnung und Abgrenzung entwickelt.
- Wirkstoffgehalt THC < 1 %
- Heilmittelgesetz HMG & weitere
- Leitfaden mit Abgrenzungsfragen zum Rechtsvollzug des Bundes
Öl- und Faserhanf
Öl- und Faserhanf ist kein Betäubungsmittel und wird wie Raps oder Sonnenblumen in geschlossenen Feldbeständen angebaut und als Druschfrucht geerntet. Der EU-Sortenkatalog listet leistungsfähige Hanfsorten, deren Saatgut in die Schweiz eingeführt werden kann. Seit der Aufhebung der Bestimmungen zu Hanf im Schweizer Saatgutrecht 2021 gibt es auch Sorten für andere Zwecke.
- Wirkstoffgehalt THC < 1 %
- Landwirtschaftsgesetz LwG
- Rechtsvollzug durch Bundesamt für Landwirtschaft BLW