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Veröffentlicht am 4. Dezember 2024

Insekten

Mit dem Inkrafttreten des neuen Lebensmittelrechts am 1. Mai 2017 wurden drei Insektenarten als Lebensmittel in der Schweiz zugelassen.

Diversifizierung der Landwirtschaftsbetriebe

Die Zulassung von drei Insektenarten als Lebensmittel im Jahr 2017 stellt eine Diversifikationsmöglichkeit für landwirtschaftliche Betriebe dar, auch wenn noch viele Fragen zum Produktionssystem offen sind.

Die drei zugelassenen Insektenarten sind:

  • Tenebrio molitor im Larvenstadium (Mehlwurm)
  • Acheta domesticus, adulte Form (Heimchen, Grille)
  • Locusta migratoria, adulte Form (Europäische Wanderheuschrecke)

Investitionskredite

Es besteht die Möglichkeit von Investitionskrediten für die Diversifizierung des Landwirtschaftsbetriebes mit der Insektenproduktion, gestützt auf Art. 106 Abs. 1 Bst. c bzw. Abs. 2 Bst. d des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1). Interessierte Landwirtinnen und Landwirten müssen sich bei den für Investitionskredite zuständigen Stellen ihres Kantons melden. Solche Kredite kommen nur in Frage, wenn gemäss Raumplanung der vorgesehene Umbau in der landwirtschaftlichen Zone bewilligungsfähig ist.

Technische Weisungen des BLV

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat technische Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion von Insekten publiziert. Darin sind die als Lebensmittel zugelassenen Insektenarten sowie die Voraussetzungen für ihre Produktion und Vermarktung beschrieben.

Darin finden Sie Informationen über:

  • die Anforderungen an die Primärproduktion
  • die Registrierungs-, Melde- und Bewilligungspflicht
  • die Hygieneanforderungen an die Primärproduktion
  • die Fütterungsanforderungen in der Insektenzucht
  • den Einsatz von Tierarzneimitteln

Weiterführende Informationen