Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung
Die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung regelt die Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die mit in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden erzeugt wurden.
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Allgemeines
Gestützt auf die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung (LDV) müssen landwirtschaftliche Erzeugnisse, die mit in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden erzeugt wurden, bei der Abgabe an den Endverbraucher im Detailhandel und in der Gastronomie gekennzeichnet werden.
- die Produktion von Fleisch unter Einsatz von hormonellen und nicht hormonellen Stoffen;
- die Haltung von Hauskaninchen zur Fleischproduktion und die Haltung von Legehennen zur Eierproduktion in Haltungssystemen, die in der Schweiz verboten sind.
Deklaration
Fleisch sowie Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse sind mit dem zutreffenden der beiden Hinweise «Kann mit hormonellen Leistungsförderern erzeugt worden sein.» und «Kann mit nichthormonellen Leistungsförderern, wie Antibiotika, erzeugt worden sein.» zu deklarieren. Gegebenenfalls sind beide Hinweise anzubringen. Fleisch sowie Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse mit Fleisch von Hauskaninchen sowie Eier und Eierzubereitungen sind mit dem Hinweis «Aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform» respektive «Aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung» zu deklarieren.
LDV-Länderlisten
In den LDV-Länderlisten werden diejenigen Länder aufgeführt die für gewisse Erzeugnisse gleichwertige gesetzliche Verbote besitzen.
LDV-Verfügungen
Auf Gesuch einer Importeurin oder eines Importeurs (siehe Formulare unten) kann das BLW gleichwertige Produktionsverbote aufgrund von Produktionsrichtlinien mittels Verfügung für maximal ein Jahr anerkennen. Voraussetzung für die Anerkennung einer privatrechtlichen Produktionsrichtlinie ist, dass das vorliegende Gesuch vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt und vom Importeur oder von der Importeurin sowie von der Zertifizierungsstelle unterzeichnet ist sowie die verlangten Dokumente dem Gesuch beiliegen. Die Liste der aktuellen LDV-Verfügungen finden Sie unter dem Reiter «Dokumente» bei «Weiterführende Informationen».
e-Gesuche
Verschiedene Geschäfte mit dem Bundesamt für Landwirtschaft können Sie rechtsverbindlich elektronisch abwickeln, etwa Verfahren für Genehmigungen, Bewilligungen oder Zulassungen, unter anderem auch Gesuche zur Anerkennung privatrechtlicher Produktionsrichtlinien für Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion (siehe e-Gesuch zur Anerkennung unten).